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Kolumnist: Johannes von Rüden

Kreditnehmer profitieren von EuGH-Urteil: Widerruf von 90 Prozent der Autokredite möglich




25.10.21 14:50
Johannes von Rüden

Wer einen teuren Autokredit hat, kann sich freuen: In vielen Fällen sind die Kreditverträge fehlerhaft, was einen Widerruf rechtfertigt. Auch wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, kann der Kreditnehmer dann vom Vertrag zurücktreten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 9. September 2021 (Rechtssache C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Eines dieser Verfahren gegen die Bank führte die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Der EuGH stärkt damit klar die Rechte der Kreditnehmer und widerspricht der bankenfreundlichen Linie des Bundesgerichtshofs.

Autokredit-Widerruf: Kreditvertrag wird rückabgewickelt


In zahlreichen Kreditverträgen – insbesondere von Autobanken wie der Mercedes-Benz Bank, Volkswagen Bank, Audi Bank, BMW Bank und weiteren Banken – sind die Widerrufsbelehrungen unvollständig oder für Darlehensnehmer unverständlich formuliert. Dieser Mangel rechtfertigt einen Widerruf des Autokredits, so die EuGH-Richter in Luxemburg. Betroffen sind Kreditverträge, die ab dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass rund 90 Prozent dieser Autokreditverträge fehlerhaft sind und widerrufen werden können.


Der Kreditwiderruf wird für Verbraucher zum lukrativen Widerrufsjoker: Wer das Darlehen für das Auto widerruft, lässt den Kaufvertrag rückabwickeln. Der Kreditnehmer erhält die bereits gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück. Das Auto gibt er an die Bank. Damit ist der Kreditwiderruf eine lukrative Alternative zu einem Autoverkauf, bei dem üblicherweise mit einem Wertverlust gerechnet werden muss. Ob der Kreditnehmer der Bank einen Nutzungsersatz für die bereits mit dem Wagen gefahrenen Kilometer schuldet, ist noch nicht abschließend geklärt. Selbst wenn das der Fall sein sollte, bleibt der Kreditwiderruf für Darlehensnehmer wirtschaftlich interessant, da Gebrauchtwagen generell von einem massiven Wertverlust betroffen sind – insbesondere Dieselfahrzeuge im Abgasskandal.


Fehlerhafte Belehrungen im Vertrag rechtfertigen Kreditwiderruf


Damit von diesem Widerrufsjoker Gebrauch gemacht werden kann, muss der Kreditvertrag Fehler in der Belehrung aufweisen, die der EuGH definiert hat. Dazu zählen die folgenden Punkte:


  • Es fehlen die Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Auch die möglichen Kosten sind nicht oder unvollständig genannt. Ein Verweis auf eine Internetseite mit den gesuchten Informationen reicht nicht aus.


  • Es wird nicht erklärt, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung des Kreditvertrags berechnet. Der Verbraucher kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht allein anhand der Daten im Vertrag selbst berechnen.


  • Der genaue Prozentsatz der Verzugszinsen, der zum Abschluss des Kreditvertrags gilt, wird nicht genannt. Auch wird die Methode zur Berechnung des Verzugszinssatzes nicht erklärt. Zudem fehlt die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes im Vertrag.



Wer einen Autokredit hat, der am 10. Juni 2010 oder später unterzeichnet wurde, sollte die Vertragsunterlagen nun prüfen lassen. Ein Anwalt für Bankrecht kann feststellen, ob die vom EuGH bemängelten Fehler im Kreditvertrag enthalten sind und ob sich ein Widerruf des Vertrags lohnt. Einige Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der sich Verbraucher über Ihre Rechte als Kreditnehmer informieren können.


Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei VON RUEDEN








 
 

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