Beitragserhöhung privater Krankenversicherungen: Beiträge lassen sich anteilig erstatten
22.11.21 14:25
Johannes von Rüden
In
der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmer und Selbstständige
finanzielle Einbußen einstecken. Auch angestellte Arbeitnehmer
hatten Einkommensrückgänge, etwa durch Kurzarbeit, zu
verkraften.
In diesen Zeiten kommen Beitragserhöhungen der privaten
Krankenversicherung besonders ungelegen. Dank eines Urteils des
Bundesgerichtshofs (BGH) können Privatversicherte nun aber auf
einen
kleinen Geldregen hoffen: Aufgrund von Fehlern in den
Erhöhungsschreiben können ungerechtfertigte PKV-Beitragserhöhungen
zurückgefordert werden.
Bis
zum Jahr 2018 haben private Krankenversicherungen ihre Beiträge
regelmäßig erhöht, ohne diese Erhöhungen ausreichend zu
begründen. Verschiedene Gerichte – darunter auch der BGH (Az.
IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) –
bemängeln die inhaltsarmen Standardschreiben und sprechen den
Versicherten das Recht zu, über die Gründe für die
PKV-Beitragserhöhungen informiert zu werden. Daraus ergibt sich
nun,
dass Versicherungsnehmer sich ihre aufgrund der Erhöhungen zu
viel
gezahlten Beiträge von ihrer PKV erstatten lassen können.
Mangelhafte
Begründung macht Erhöhungen ungültig
In
den Schreiben, die die neuen, höheren Beiträge ankündigen, haben
die Versicherungen ihre Beitragszahler jahrelang im Unklaren
über
die Gründe für die neuen Preise gelassen. Dabei müssen private
Krankenversicherungen die Beitragssteigerungen nach § 203 Abs. 5
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausreichend begründen. Tun sie
das
nicht, sind die Beitragserhöhungen aus formalen Gründen
unwirksam.
Wurde
die Preissteigerung zwar begründet, aber der angegebene Grund
trifft
nicht zu, handelt es sich um einen sogenannten materiellen
Fehler.
Auch dann müssen die Beiträge anteilig erstattet werden, so die
Gerichte. Die mangelhaften Begründungen sind bei
Beitragserhöhungen
diverser Krankenversicherer zu finden – darunter auch die großen
Versicherungen wie Debeka, AXA, HUK-Coburg, Allianz oder
Signal Iduna. Versicherte,
die also eine Begründung in den Schreiben der PKV finden,
sollten
prüfen lassen, ob diese Begründung ausreichend ist und auch
tatsächlich zutrifft.
PKV-Beitragserhöhung
zurückfordern: Verjährung tritt Ende 2021 ein
Nach
2018 haben die meisten Versicherer die Begründungen nachgeholt.
Aber: Diese sogenannte Heilung ist nicht rückwirkend gültig. Die
Begründungen gelten nur für Gegenwart und Zukunft. Die
Erstattungsansprüche der Versicherten für Erhöhungen von 2018
bleiben also bestehen (BGH, Az. IV ZR 36/20).
Versicherungsnehmer müssen im Übrigen keine Bedenken haben, dass
die PKV den Versicherungsschutz nach Einforderung der Ansprüche
kündigt. Denn: Durch die Durchsetzung ihrer Rechte dürfen den
Versicherten keine Nachteile entstehen.
Zusätzlich
zur Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge erhalten die
Versicherten zudem Zinsen auf diese Summen. Dadurch ergeben sich
Erstattungsbeiträge in bis zu fünfstelliger Höhe. Wie hoch der
Anspruch in Summe ist, kann ein Rechtsanwalt
errechnen. Er kann ebenfalls prüfen, ob eine Begründung
ausreichend
und korrekt ist. Versicherte sollten sich aber mit der Anmeldung
der
Ansprüche beeilen: Ende 2021 tritt die Verjährung für Erhöhungen
aus dem Jahr 2018 ein.
Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei VON RUEDEN









