VARTA-Aktionäre legen Verfassungsbeschwerde gegen StaRUG-Verfahren ein - Aktiennews




22.11.24 11:15
aktiencheck.de

Hannover (www.aktiencheck.de) - Wie die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. in einer Pressemitteilung informiert, haben zahlreiche Aktionäre von VARTA (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1), unterstützt von der SdK, Verfassungsbeschwerde gegen die Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens eingelegt. Die Beschwerdeführer sehen den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 Grundgesetz.

Unter der Führung des Mehrheitsaktionärs Prof. Dr. Dr. Michael Tojner soll das Kapital der VARTA AG auf null herabgesetzt und eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an der nur Tojner teilnehmen dürfe. Die SdK kritisiert dieses Vorgehen als treuwidrig und aktionärsfeindlich. Zudem bemängelt sie die Missbrauchsmöglichkeiten des StaRUG, das hier offenbar genutzt werde, um Minderheitsaktionäre zu enteignen und mögliche frühere Transaktionen zwischen Tojner und VARTA zu verschleiern.

Die SdK argumentiert, dass das ausstehende Kapital von 49,9% keineswegs wertlos sei, da die Batterietechnologie der VARTA AG für Teile der Automobilindustrie, wie Porsche, essenziell scheine. Die aktuelle Marktkapitalisierung zwischen 80 und 250 Millionen Euro widerspreche dem niedrigen Sanierungswert von 60 Millionen Euro. Die SdK fordert alternative Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung der Gläubiger, die die Enteignung der Minderheitsaktionäre vermeiden könnten. (Quelle: SdK) (22.11.2024/ac/a/nw)






 
 
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