VARTA Aktie zum Spielball der Zocker geworden




17.10.24 11:27
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Batterieherstellers VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.

Neuigkeiten gebe es bei VARTA keine. Als nächster Schritt im umstrittenen StaRUG-Verfahren dürfte der Restrukturierungsplan beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Sei dieser rechtskräftig, könnte Anfang des kommenden Jahres dem Vernehmen nach das Delisting der noch immer rege gehandelten Aktie folgen.

In der vergangenen Woche habe der angeschlagene Batteriehersteller seine Umsatzprognose für das Jahr 2024 reduziert. Laut Homepage solle der Geschäftsbericht für 2023 noch im Oktober veröffentlicht werden. Man werde sehen.

Und: Sobald alle notwendigen Parteien zugestimmt hätten, solle der Restrukturierungsplan in Kürze beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Damit könnte das Verfahren dem Vernehmen nach spätestens Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Sei der Restrukturierungsplan rechtskräftig, könne kurz darauf das Delisting erfolgen.

AKTIONÄR-Leser wissen: Das Sanierungskonzept auf Grundlage des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (kurz: StaRUG) sehe unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor. Die Aktionäre würden dabei kompensationslos herausgedrängt, die Börsennotierung aufgegeben.

Die jüngste Entwicklung zeige: Die VARTA-Aktie sei zum Spielball der Zocker geworden. In der vergangenen Woche habe die Aktie von 1,50 Euro innerhalb weniger Tage bis auf ein Hoch bei 6,85 Euro geklettert – ein Plus von mehr als 350 Prozent. Ein Phänomen, das es an der Börse in der Vergangenheit immer wieder gegeben habe – in der Regel immer mit dem gleichen Ausgang: Der Letzte mache das Licht aus! Mittlerweile habe sich der Kurs daher auch schon wieder halbiert. Es bleibt dabei: Anleger beobachten das wilde Treiben nur von der Seitenlinie, so Michael Schröder von "Der Aktionär" zur VARTA-Aktie. (Analyse vom 17.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (17.10.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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