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Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Marion Schlegel vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.
Aktionäre und Gläubiger von VARTA würden am heutigen Montag über die Sanierung des schwer angeschlagenen Batteriekonzerns beraten. Um 10:30 Uhr stehe ein Termin an, bei dem die Pläne mit den betroffenen Gruppen diskutiert würden, wie aus einer Mitteilung des Stuttgarter Amtsgerichts hervorgehe. Im Anschluss solle auch über die Annahme des Plans abgestimmt werden.
VARTA-Chef Michael Ostermann habe zuletzt damit gerechnet, dass an dem Termin in einem Stuttgarter Hotel ungefähr 100 bis 200 Menschen teilnehmen würden. Hinter dem Konzept stünden Ostermann zufolge fast alle Betroffenen. Eine klare Ablehnung dürfte aber von den Kleinanlegern kommen. Denn ihnen drohe die Enteignung. Ermöglichen solle das das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). In einem solchen Verfahren könnten die Interessen der Anleger ausgehebelt werden.
Der Konzern aus dem schwäbischen Ellwangen strauchele bereits seit einiger Zeit. Die Gründe dafür seien vielfältig: Neben der stark schwankenden Nachfrage nach kleinen Lithium-Ionen-Knopfzellen, zum Beispiel für Kopfhörer, stünden auch Managementfehler im Raum. Kritiker VARTA unter anderem vorwerfen, sich zu abhängig vom Hauptkunden Apple gemacht zu haben und zu viel Geld zu leichtfertig investiert zu haben. Zu allem Überfluss hätten Hacker im Februar die Computersysteme des Unternehmens attackiert und die Produktion wochenlang lahmgelegt. Zuletzt habe VARTA rund 4.000 Beschäftigte gehabt.
Die Aktie von VARTA habe Anfang 2021 bei 180 Euro ihr Rekordhoch erreicht. Seitdem sei es immer weiter nach unten bei der Aktie gegangen. 2022 sei sie unter die 100-Euro-Marke zurückgerutscht. Nun notiere sie nur noch bei 2,25 Euro.
"Der Aktionär" bleibt dabei: Auch wenn die Aktie in den nächsten Tagen noch einmal zum Spielball der Zocker werden könnte, beobachten Anleger das Geschehen weiter nur von der Seitenlinie, so Marion Schlegel von "Der Aktionär" zur VARTA-Aktie. (Analyse vom 25.11.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (25.11.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Marion Schlegel vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.
Aktionäre und Gläubiger von VARTA würden am heutigen Montag über die Sanierung des schwer angeschlagenen Batteriekonzerns beraten. Um 10:30 Uhr stehe ein Termin an, bei dem die Pläne mit den betroffenen Gruppen diskutiert würden, wie aus einer Mitteilung des Stuttgarter Amtsgerichts hervorgehe. Im Anschluss solle auch über die Annahme des Plans abgestimmt werden.
VARTA-Chef Michael Ostermann habe zuletzt damit gerechnet, dass an dem Termin in einem Stuttgarter Hotel ungefähr 100 bis 200 Menschen teilnehmen würden. Hinter dem Konzept stünden Ostermann zufolge fast alle Betroffenen. Eine klare Ablehnung dürfte aber von den Kleinanlegern kommen. Denn ihnen drohe die Enteignung. Ermöglichen solle das das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). In einem solchen Verfahren könnten die Interessen der Anleger ausgehebelt werden.
Die Aktie von VARTA habe Anfang 2021 bei 180 Euro ihr Rekordhoch erreicht. Seitdem sei es immer weiter nach unten bei der Aktie gegangen. 2022 sei sie unter die 100-Euro-Marke zurückgerutscht. Nun notiere sie nur noch bei 2,25 Euro.
"Der Aktionär" bleibt dabei: Auch wenn die Aktie in den nächsten Tagen noch einmal zum Spielball der Zocker werden könnte, beobachten Anleger das Geschehen weiter nur von der Seitenlinie, so Marion Schlegel von "Der Aktionär" zur VARTA-Aktie. (Analyse vom 25.11.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (25.11.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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