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Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.
VARTA nehme die nächste Hürde: Das zuständige Amtsgericht Stuttgart habe den Restrukturierungsplan des angeschlagenen Batterieherstellers bestätigt. Dieser sehe als Teil der finanziellen Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Die Aktie werde noch immer für knapp zwei Euro gehandelt.
Die Planbestätigung der Aktionäre sei erfolgt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November zugestimmt habe.
Dies führe zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich werde die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung erhalten. Damit solle eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft erreicht werden, damit diese zukunftsfähig aufgestellt werden könne.
Die Umsetzung des Restrukturierungsplans solle unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen. Damit könnte das Delisting der Aktie noch im laufenden Jahr - spätestens Anfang 2025 - erfolgen.
Nicht nur der Fall VARTA zeige, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert hätten, am Ende leer ausgehen würden. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte - auch wenn dies für die VARTA-Aktionäre zu spät komme.
Anleger sollten die Entwicklung daher weiterhin nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder von "Der Aktionär". (Analyse vom 11.12.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (11.12.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.
VARTA nehme die nächste Hürde: Das zuständige Amtsgericht Stuttgart habe den Restrukturierungsplan des angeschlagenen Batterieherstellers bestätigt. Dieser sehe als Teil der finanziellen Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Die Aktie werde noch immer für knapp zwei Euro gehandelt.
Die Planbestätigung der Aktionäre sei erfolgt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November zugestimmt habe.
Die Umsetzung des Restrukturierungsplans solle unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen. Damit könnte das Delisting der Aktie noch im laufenden Jahr - spätestens Anfang 2025 - erfolgen.
Nicht nur der Fall VARTA zeige, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert hätten, am Ende leer ausgehen würden. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte - auch wenn dies für die VARTA-Aktionäre zu spät komme.
Anleger sollten die Entwicklung daher weiterhin nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder von "Der Aktionär". (Analyse vom 11.12.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (11.12.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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