VARTA Aktie: Nächste Hürde genommen




25.11.24 18:08
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.

Varta habe die nächste Hürde genommen: Der angeschlagene Batteriehersteller habe mitgeteilt, dass die Mehrheit der abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt habe.

Der Restrukturierungsplan sehe als Teil der finanziellen Sanierung u.a. eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Dies führe zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Daher habe die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre vor Gericht auch gegen den Restrukturierungsplan gestimmt.

Zudem werde die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss erhalten. Zudem solle im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast spürbar reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen sollten eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Der Vorstand der Gesellschaft rechne noch in diesem Jahr mit dem Erlass des Planbestätigungsbeschlusses durch das zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart. Sobald der Restrukturierungsplan rechtskräftig werde, erfolge dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der VARTA-Aktie.

Nicht nur der Fall VARTA zeige, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert hätten, am Ende leer ausgehen würden. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte - auch wenn dies für die VARTA-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte. Anleger sollten die Entwicklung weiter nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 25.11.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (25.11.2024/ac/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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