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Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Batterieherstellers VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.
Meldungsflut bei VARTA: Das Bundeskartellamt habe den Weg für den Einstieg des Sportwagenherstellers Porsche beim finanziell angeschlagenen Batteriekonzern frei gemacht. Zudem habe VARTA heute beim Amtsgericht Stuttgart wie erwartet die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gemäß StaRUG beantragt.
"Aktionär"-Leser würden wissen: Der Batteriehersteller aus dem schwäbischen Ellwangen strauchele bereits seit einiger Zeit - und wolle im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) solle das ermöglichen.
Das Verfahren habe VARTA am 21. Juli angemeldet. Im August habe der Konzern dann eine Einigung beim Sanierungskonzept vermeldet. Dahinter stünden VARTA-Chef Michael Ostermann zufolge fast alle von der Sanierung betroffenen Gruppen. Das Konzept sehe im Wesentlichen zwei Schritte vor: Zum einen sollten ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Millionen Euro verringern. Außerdem solle das Grundkapital der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Der Effekt: Die derzeitigen Aktionäre würden ohne Kompensation ausscheiden, und der Konzern verliere seine Börsennotierung.
Heute habe VARTA wie bereits erwartet beim Amtsgericht Stuttgart die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt. Das Gericht habe daraufhin den folgenden Beschluss erlassen und am 25. November im Hotel Le Meridien (Stuttgart) einen Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan bestimmt.
Darüber hinaus sei heute bekannt geworden, dass Porsche mehrheitlich VARTAs Autobatterie-Tochtergesellschaft V4Drive Battery übernehmen dürfe. Die Tochtergesellschaft sei der Varta-Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos. Diese würden früheren Angaben zufolge im Hybrid-Antrieb des Porsche 911 Carrera GTS eingesetzt. VARTA werde bei seiner bisherigen Tochter Minderheitsgesellschafterin bleiben. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, habe gesagt, bei der fusionskontrollrechtlichen Prüfung sei es nur darum gegangen, ob das Vorhaben wettbewerbliche Bedenken hervorrufe. Dies könne man ausschließen.
Sei der Restrukturierungsplan rechtskräftig - früheren Angaben zufolge könnte das dann Ende des Jahres, spätestens Ende Januar, der Fall sein - erfolge dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie. Nicht nur der Fall VARTA zeige, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert hätten, am Ende leer ausgehen würden. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte - auch wenn dies für die VARTA-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte. Die Aktie reagiere heute kaum auf die Nachrichten.
Anleger sollten die Entwicklung weiter nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder von "Der Aktionär". (Analyse vom 31.10.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne er Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (31.10.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Batterieherstellers VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.
Meldungsflut bei VARTA: Das Bundeskartellamt habe den Weg für den Einstieg des Sportwagenherstellers Porsche beim finanziell angeschlagenen Batteriekonzern frei gemacht. Zudem habe VARTA heute beim Amtsgericht Stuttgart wie erwartet die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gemäß StaRUG beantragt.
"Aktionär"-Leser würden wissen: Der Batteriehersteller aus dem schwäbischen Ellwangen strauchele bereits seit einiger Zeit - und wolle im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) solle das ermöglichen.
Das Verfahren habe VARTA am 21. Juli angemeldet. Im August habe der Konzern dann eine Einigung beim Sanierungskonzept vermeldet. Dahinter stünden VARTA-Chef Michael Ostermann zufolge fast alle von der Sanierung betroffenen Gruppen. Das Konzept sehe im Wesentlichen zwei Schritte vor: Zum einen sollten ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Millionen Euro verringern. Außerdem solle das Grundkapital der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Der Effekt: Die derzeitigen Aktionäre würden ohne Kompensation ausscheiden, und der Konzern verliere seine Börsennotierung.
Darüber hinaus sei heute bekannt geworden, dass Porsche mehrheitlich VARTAs Autobatterie-Tochtergesellschaft V4Drive Battery übernehmen dürfe. Die Tochtergesellschaft sei der Varta-Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos. Diese würden früheren Angaben zufolge im Hybrid-Antrieb des Porsche 911 Carrera GTS eingesetzt. VARTA werde bei seiner bisherigen Tochter Minderheitsgesellschafterin bleiben. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, habe gesagt, bei der fusionskontrollrechtlichen Prüfung sei es nur darum gegangen, ob das Vorhaben wettbewerbliche Bedenken hervorrufe. Dies könne man ausschließen.
Sei der Restrukturierungsplan rechtskräftig - früheren Angaben zufolge könnte das dann Ende des Jahres, spätestens Ende Januar, der Fall sein - erfolge dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie. Nicht nur der Fall VARTA zeige, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert hätten, am Ende leer ausgehen würden. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte - auch wenn dies für die VARTA-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte. Die Aktie reagiere heute kaum auf die Nachrichten.
Anleger sollten die Entwicklung weiter nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder von "Der Aktionär". (Analyse vom 31.10.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne er Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (31.10.2024/ac/a/nw)
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Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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