VARTA Aktie: Letzte Stücke werden noch gezockt!




20.02.25 16:25
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.

Die VARTA-Aktien würden in Kürze komplett von der Börse verschwinden, sie würden dann wertlos verfallen. Der Restrukturierungsplan des angeschlagenen Batterieherstellers sei seit Januar rechtskräftig. Doch am Aktienmarkt mache das Papier des Ellwanger Unternehmens kurz vorm Ende nochmal Furore. Seit vergangenem Dienstag habe sich VARTA etwa verdreifacht. Allein am Donnerstag seien via Tradegate bislang etwa 4 Mio. VARTA-Aktien gehandelt worden. Der Höchstkurs habe am Vormittag bei 2,54 Euro gelegen. Noch am vergangenen Dienstagmittag habe die VARTA-Aktie bei 0,75 Euro notiert. In zwei Tagen habe sich die VARTA-Aktie also mehr als verdreifacht.

Seit Monaten sei bekannt, dass der Batteriehersteller für Aktien-Anleger sehr wahrscheinlich zum Totalverlust werden werde. Doch wie so oft würden spekulative Akteure noch auf ganz kurzfristige Chancen setzen.

Im aktuellen Fall dürften aber Profis am Werk sein. Laut Bundesanzeiger habe allein der Shortseller SIH Partners sein Engagement in VARTA in den vergangenen vier Wochen von 1,49 auf 2,11% ausgeweitet. Mehr als 2% der VARTA-Aktien seien von SIH also leerverkauft. Millenium Capital Partners sei demnach Mitte Januar noch mit 1% bei VARTA short gewesen, habe also ebenfalls auf fallende Kurse gesetzt.

Während am Optionsschein- und Zertifikate-Markt schon längst nicht mehr auf fallende VARTA-Kurse gesetzt werden könne, sei das bei den Hedgefonds noch möglich. Doch sie müssten ihre leerverkauften Positionen noch vor dem Börsenende zurückkaufen. Die aktuelle Aufwärtsbewegung bei VARTA könnte darauf hindeuten, dass das gerade geschehe - ein Shortsqueeze.

"Der Aktionär" rate Anlegern ab, beim aktuellen Zock mitzubieten. Wer noch VARTA-Aktien besitze, sollte sie jetzt verkaufen - bevor es zu spät sei, so Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 20.02.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (20.02.2025/ac/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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