VARTA Aktie: Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht




22.11.24 16:12
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Batterieherstellers VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.

Angesichts der drohenden Enteignung der VARTA-Kleinaktionäre hätten einige Anteilseigner dem Vernehmen nach unter der Führung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des angeschlagene Batteriekonzerns verstoße laut SdK gegen die Eigentumsgarantie. Nächste Woche stehe zudem der nächste offizielle Termin auf der Agenda.

"Aktionär"-Leser würden wissen: VARTA strauchele bereits seit einiger Zeit - und wolle im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre im Rahmen eines Restrukturierungsplans aus dem Unternehmen drängen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) solle das ermöglichen.

In einem StaRUG-Verfahren könnten die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden. Angetrieben vom Hauptaktionär Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Anteile halte, solle das Kapital des börsennotierten Unternehmens herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung realisiert werden, an denen die Publikumsaktionäre nicht teilnehmen dürften, würden die Anlegerschützer kritisieren. Der Großaktionär dürfe hingegen als einziger Altaktionär an der Kapitalerhöhung von Varta teilnehmen.

Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Tojner sei aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Diese Methode der Sanierung durch Enteignung sei mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Artikel 14) nicht zu vereinbaren. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde würden in Finanzkreisen aber als eher gering eingestuft.

Zuletzt habe das Amtsgericht Stuttgart für den kommenden Montag (25. November) im Hotel Le Meridien einen sogenannten Erörterungs- und Abstimmungstermin im StaRUG-Verfahren bestimmt. Dabei sollten die Sanierungsvereinbarungen geprüft werden. Die einzelnen Gläubiger-Gruppen müssten dann auch über die Einigung abstimmen. Die Mehrheit habe allem Anschein nach bereits ihre Zustimmung angekündigt. Sobald der Restrukturierungsplan dann rechtskräftig werde - früheren Angaben zufolge könnte das dann spätestens Ende Januar 2025 der Fall sein - erfolge dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie.

Das "Aktionär"-Fazit hat Bestand: Auch wenn die Aktie in den nächsten Tagen noch einmal zum Spielball der Zocker werden könnte, beobachten Anleger das Geschehen weiter nur von der Seitenlinie, so Michael Schröder. (Analyse vom 22.11.2024)

Mit Material von dpa-AFX

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne er Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (22.11.2024/ac/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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