VARTA Aktie: Höhenflug ausgebremst




11.10.24 23:27
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - VARTA-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der VARTA AG (ISIN: DE000A0TGJ55, WKN: A0TGJ5, Ticker-Symbol: VAR1) unter die Lupe.

Bei 6,85 Euro sei auf Xetra Schluss gewesen: VARTA habe den Höhenflug der eigenen Aktie kurz vor dem Wochenende vorerst selbst ausgebremst. Der angeschlagene Batteriehersteller reduziere seine Umsatzprognose für das Jahr 2024 und beschwere sich dabei auch über Auswirkungen des StaRUG-Verfahrens auf die eigene Reputation. "Auf Basis aktueller Geschäftsentwicklungen berichtigt die VARTA AG ihre abgegebene Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024. So geht das Ellwanger Technologieunternehmen nunmehr von einem Umsatz von EUR 750 Mio. bis EUR 800 Mio. aus (bisherige Prognose: EUR 820 Mio. bis EUR 870 Mio.)", heiße es in einer Mitteilung.

Als Grund würden eine weitere Eintrübung im Energiespeichermarkt sowie geringer als geplante Umsätze im Geschäftsbereich Lithium-Ion Large Cells angeführt. Die Umsatzentwicklung mit Haushalts- und Hörgerätebatterien habe sich dem Vernehmen nach echt stabil gezeigt.
Neben der allgemeinen Marktnachfrageschwäche führe VARTA in der Mitteilung noch einen weiteren Grund an: "Hinzu kam, dass die seit Einleitung des StaRUG-Verfahrens belastete Außenwirkung und Reputation der VARTA AG zu einem weiteren deutlichen Einbruch der Absatzzahlen für Energiespeicher führten."

Die jüngste Kursrally werde mit dieser Mitteilung vorerst gestoppt. Ob es heute oder in den kommenden Wochen eine weitere Aufwärtswelle geben werde, sei, aber leider auch nicht vollkommen ausgeschlossen. Denn schon die Rally von 1,50 bis 6,85 Euro sei mehr oder weniger aus dem Nichts gekommen und habe jeder fundamentalen Grundlage entbehrt.

Als nächster Schritt im umstrittenen StaRUG-Verfahren dürfte der Restrukturierungsplan beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Sei dieser rechtskräftig, könnte Anfang des kommenden Jahres dem Vernehmen nach das kompensationslose Delisting folgen. Anleger sollten das wilde Treiben nur von der Seitenlinie beobachten, so Michael Schröder vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 11.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (11.10.2024/ac/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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