Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2010 und 2011
(DGAP-Media / 08.04.2014 / 14:22) Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke der Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 Stuttgart/Villingen-Schwenningen, 08. April 2014 Die Wirtschaftsprüfer der Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011, die Karlsruher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhmp GmbH & Co. KG, hat mit einem Schreiben von Ende März 2014 an den Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für nachstehende Jahres- bzw. Konzernabschlüsse der Hess AG widerrufen: - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 24. Februar 2012 (nach HGB) - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 1. März 2012 (nach HGB) - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS) - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS) dhmp hat hierbei die Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zu diesen Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen Feststellungen sei belegt, dass die dhmp im Zuge der Prüfungen der oben genannten Abschlüsse der Hess AG für die genannten Zeiträume von den Vorständen der Hess AG getäuscht wurde. Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage geben. Dr. Volker Grub wurde von dhmp aufgefordert, den Widerruf der Bestätigungsvermerke im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzugeben. .......
http://www.finanznachrichten.de/...chaeftsjahre-2010-und-2011-015.htm
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