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Britisches Pfund: Moderate Kursverluste nach Brexit-Urteil




25.01.17 14:24
HSBC Trinkaus & Burkhardt

Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Der oberste Gerichtshof in Großbritannien, der Supreme Court, hat mit 8:3 Richterstimmen ein vorheriges Urteil des High Courts in London vom November bestätigt, wonach die britische Regierung zur Aktivierung des "Brexit"-Prozesses über Artikel 50 des EU-Vertrages das Parlament (House of Commons und House of Lords) um Erlaubnis bitten muss, so die Analysten von HSBC Trinkaus & Burkhardt.

Nach Ansicht der Richter bedeute der EU-Austritt eine fundamentale Änderung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Vereinigten Königreichs und entziehe britischen Bürgern Rechte, die sich aus der EU-Gesetzgebung herleiten. Dies geht nur mit der expliziten Genehmigung durch das Parlament in London. Den Regionalparlamenten in Schottland, Wales und Nordirland sei dagegen kein eigenständiges Parlamentsvotum in der angeführten Frage zugestanden worden.

Aufgrund des Gerichtsurteils werde die britische Regierung den beiden Häusern des Parlaments ein Gesetz zur Abstimmung vorlegen müssen, das den Forderungen der Parlamentarier nach Transparenz und Klarheit ausreichend gerecht werde. Im angemahnten Gesetzgebungsprozess, dessen genauen Ablauf der Supreme Court als "Sache des Parlaments" ansehe, würden die Analysten von HSBC Trinkaus & Burkhardt dabei kaum mit Gegenwind durch die gewählten Volksvertreter im House of Commons rechnen. Zum einen hätten die Konservativen hier eine parlamentarische Mehrheit, zum anderen wolle man wohl trotz zum Teil deutlich konträrer Ansichten dem durch das mehrheitliche Votum zum "Brexit" im Referendum vom Juni 2016 zum Ausdruck gebrachten "Willen des Volkes" nicht entgegenstehen.

Dagegen könnten die (zumeist auf Lebenszeit ernannten und mehrheitlich nicht den regierenden "Tories" angehörigen) Vertreter des House of Lords und die "Brexit"-Gegner versuchen, das Verfahren durch Eingaben und Änderungsvorschläge in die Länge zu ziehen. Das bringe den Fahrplan von Premierministerin May ins Wanken, bis Ende März die Absichtserklärung für den EU-Austritt in Brüssel einzureichen. Die Analysten von HSBC Trinkaus & Burkhardt würden es trotz dieser Ausgangslage aber für möglich halten, dass an dem vorgesehenen Zeitplan festgehalten werde und eine zeitnahe Zustimmung des Parlaments zur Aktivierung des Artikels 50 des EU-Vertrages erfolge.

"Brexit"-Minister David Davis habe bereits angekündigt, schnell eine Gesetzesvorlage einzubringen, damit der EU-Artikel zeitnah aktiviert werden könne. An der grundsätzlichen Entscheidung des Landes zum EU-Austritt dürfte das Urteil zudem nichts ändern. In einer Grundsatzrede vom 17. Januar habe Premierministerin May angekündigt, das Parlament letztlich auch über den abschließenden "Brexit"-Deal abstimmen lassen zu wollen und das finale Abkommen beiden Häusern des Parlaments vor Inkrafttreten zur Abstimmung vorzulegen.

Das britische Pfund habe mit moderaten Kursverlusten auf die Urteilsverkündung reagiert, dürfte aber im Jahresverlauf vor allem mit Blick auf die Austrittsverhandlungen und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten stärker unter Druck geraten. Zudem könnte sich Schottland versucht sehen, in den kommenden Wochen ein zweites Referendum in der Frage der Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich in die Wege zu leiten. (25.01.2017/ac/a/m)







 
 
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