IN-motion Insolvenzantragsverfahren angeordnet




09.01.06 09:48
Ad hoc

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 05.01.2006, Zugang bei der Gesellschaft am Samstag, 07.01.2006, das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IN-motion AG movie TV & music productions (ISIN DE0006223803 / WKN 622380), Schielestrasse 43,60314 Frankfurt angeordnet und den vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig bzw. überschuldet und eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden ist.

Zwar ist es der Gesellschaft im Rahmen der bislang unternommenen Sanierungsbemühungen gelungen, einen Vergleich mit erheblichem Forderungsverzicht mit nahezu sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft zu erzielen. Dieser Vergleich stand jedoch unter der Bedingung, dass auch die Hauptgläubiger einem Forderungsverzicht zustimmen. Ein derartiger Vergleich konnte jedoch mit der amerikanischen Firma Lone Star (Hudsons Advisors), die ein Darlehen der Dresdner Bank gegenüber der Gesellschaft in Höhe von ca. 4 Mio. EUR übernommen hat, nicht erreicht werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass dieser Gläubiger auch Forderungen gegen Altaktionäre der Gesellschaft vom Insolvenzverwalter der Gontard & Metallbank übernommen hat, die jedoch bestritten werden und ein Vergleich mit der Gesellschaft an eine Einigung mit den Altaktionären geknüpft wird.







 
 
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