ce GLOBAL SOURCING Freigabeantrag nach § 246a AktG wird rechtskräftig stattgegeben




19.05.06 13:05
Ad hoc

Das Oberlandesgericht München hat heute rechtskräftig dem Freigabeantrag der ce GLOBAL SOURCING AG (ISIN DE0005082226 / WKN 508222) nach § 246a AktG stattgegeben, mit dem die ce GLOBAL SOURCING AG Feststellung begehrt hat, dass die anhängigen Anfechtungsklagen gegen die in der Hauptversammlung am 07.12.2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen der Eintragung der Kapitalmaßnahmen im Handelsregister nicht entgegenstehen. Die Beschwerden der Anfechtungskläger gegen die Freigabeentscheidung des Landgerichts München I vom 09.03.2006 wurden mit dieser Entscheidung rechtskräftig abgewiesen.

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Fax: +49 (89) 9971 - 1010
E-mail: ir@ceglobal.de






 
 
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