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Am Montag sorgte Web.de (WKN 529650) mit einer Adhoc-Mitteilung für Aufsehen, berichten die Experten von „Net-BC“.
Anlass für die Pflichtmitteilung: Das Karlsruher Unternehmen habe von der Regulierungsstelle für Post und Telekom (Reg.TP) eine 01212-Rufnummer zugewiesen bekommen. Mit stolz geschwellter Brust habe Web.de gemeldet, als erstes Internet-Unternehmen in Deutschland eine eigene "Ortsnetzkennzahl" erhalten zu haben. Man könne nun den Web.de-Kunden "lebenslange Rufnummern" zuteilen. Was sollte das bedeuten?
Nachgefragt bei der Reg.TP sei zwar auch nicht klar geworden, was eine 01212-Nummer eigentlich sei. Nur soviel habe die Reg.TP aufklären können: Die 01212 sei keine Ortsnetzkennzahl, sondern eine Dienste-Kennung. Das mit den lebenslangen Rufnummer sei auch Quatsch. Lebenslang seien diese Nummern eben gerade nicht.
Mittlerweile habe Web.de die Adhoc richtiggestellt, bedauere "Irritationen begrifflicher Art" und versichere, man habe nur versucht, "das Thema greifbar und verständlich zu machen." Im Grunde genommen stehe man aber dazu, denn die Zuteilung der 01212 sei ein wichtiger strategischer Schritt, der das Geschäftsmodell auf breitere Basis stelle, Revenues einbringe, etc., etc., etc.
Ansonsten sei alles wie gehabt. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüfe die Ad-hoc auf ihre gesetzliche Konformität.
Anlass für die Pflichtmitteilung: Das Karlsruher Unternehmen habe von der Regulierungsstelle für Post und Telekom (Reg.TP) eine 01212-Rufnummer zugewiesen bekommen. Mit stolz geschwellter Brust habe Web.de gemeldet, als erstes Internet-Unternehmen in Deutschland eine eigene "Ortsnetzkennzahl" erhalten zu haben. Man könne nun den Web.de-Kunden "lebenslange Rufnummern" zuteilen. Was sollte das bedeuten?
Mittlerweile habe Web.de die Adhoc richtiggestellt, bedauere "Irritationen begrifflicher Art" und versichere, man habe nur versucht, "das Thema greifbar und verständlich zu machen." Im Grunde genommen stehe man aber dazu, denn die Zuteilung der 01212 sei ein wichtiger strategischer Schritt, der das Geschäftsmodell auf breitere Basis stelle, Revenues einbringe, etc., etc., etc.
Ansonsten sei alles wie gehabt. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüfe die Ad-hoc auf ihre gesetzliche Konformität.
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