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Vor dem Landgericht München I ist heute ein gerichtlicher Vergleich über die Rücknahme sämtlicher Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Thüga (ISIN DE0007481004 / WKN 748100)-Hauptversammlung vom 28.11.2003 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff AktG (Squeeze out-Beschluss) geschlossen worden.
Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 63,36 einen um EUR 11,00 erhöhten Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre in Höhe von EUR 74,36 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.
Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 63,36 einen um EUR 11,00 erhöhten Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre in Höhe von EUR 74,36 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.








