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Die TelesensKSCL AG (WKN 529970) erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die "Penny-Stock"-Regelung. Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Pressemitteilung:
Dem Antrag der am Neuen Markt notierten TelesensKSCL AG auf einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG hat das Landgericht Frankfurt am 2. Oktober 2001 stattgegeben. Die seit 1. Oktober 2001 gültigen Ausschlusskriterien des Regelwerkes Neuer Markt sind nach Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen auf die TelesensKSCL AG bis zum 1. April 2002 nicht anzuwenden.
Dem Antrag der am Neuen Markt notierten TelesensKSCL AG auf einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG hat das Landgericht Frankfurt am 2. Oktober 2001 stattgegeben. Die seit 1. Oktober 2001 gültigen Ausschlusskriterien des Regelwerkes Neuer Markt sind nach Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen auf die TelesensKSCL AG bis zum 1. April 2002 nicht anzuwenden.
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