T-Online mit Gegenanträgen




15.04.05 09:06
SdK

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., SdK, München, wird auf der Hauptversammlung der T-Online International AG am 28. April 2005 in Hannover der Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom nicht zustimmen sowie Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

In der Begründung zu den entsprechenden Gegenanträgen heiße es: "Die T-Online-Aktionäre sind enttäuscht und fühlen sich an der Nase herumgeführt. Nachdem sie den Aufbau des Geschäfts in langen Verlustjahren finanziert haben, und zwar verleitet von den vollmundigen Versprechungen des Großaktionärs Deutsche Telekom, werden sie nun, da das Investment endlich Früchte trägt, von ebendiesem Großaktionär vor die Tür gesetzt und zur Realisierung ihrer Verluste gezwungen. Die Kleinaktionäre haben offensichtlich ihre Schuldigkeit getan und können gehen. Das Kaufangebot und der Umtauschkurs in Höhe von jeweils weniger als einem Drittel des Emissionspreises sind vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Demütigung."

Da Vorstand und Aufsichtsrat dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt und dabei die Interessen der der freien Minderheitsaktionäre aus dem Blick verloren hätten, sei ihnen nach Auffassung der SdK die Entlastung zu verweigern. Dass beide Gremien im letzten Geschäftsjahr ansonsten gute Arbeit geleistet hätten, vergrößere nur den Unmut. "Das unfaire Vorgehen schadet auch der Aktienkultur: Börsengänge von Tochterunternehmen in Deutschland werden in Zukunft von allgemeinem Misstrauen und schlechten Erfahrungen überschattet sein."

Die SdK kündige an, dass sie sich alle Möglichkeiten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Verschmelzung offen halten werde: So sei u. a. die Frage der Treuepflicht des Großaktionärs zu prüfen. Auf jeden Fall werde die SdK ein Spruchverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses einleiten.






 
 
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