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Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG i.Ins. (ISIN DE0007271702 / WKN 727170), Norderstedt teilt mit, dass der am 29. Januar 2003 von der Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan durch das Gericht geprüft wurde und keine Gründe für eine Zurückweisung festgestellt wurden.
Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen Tage hat den Insolvenzplan erörtert. Die anwesenden oder vertretenen Gläubiger haben in fünf von sieben Gläubigergruppen dem Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen gem. §245 InsO zu ersetzen. Sobald eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, wird diese veröffentlicht. Der Insolvenzplan sieht den Fortbestand der Gesellschaft vor. Die im Rahmen der Umsetzung des Insolvenzplanes erforderlichen Mittel sind bereits durch Investorenvereinbarungen gesichert.
Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen Tage hat den Insolvenzplan erörtert. Die anwesenden oder vertretenen Gläubiger haben in fünf von sieben Gläubigergruppen dem Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen gem. §245 InsO zu ersetzen. Sobald eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, wird diese veröffentlicht. Der Insolvenzplan sieht den Fortbestand der Gesellschaft vor. Die im Rahmen der Umsetzung des Insolvenzplanes erforderlichen Mittel sind bereits durch Investorenvereinbarungen gesichert.
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