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Zur Hauptversammlung der Scholz & Friends AG (ISIN DE0006972805 / WKN 697280) am 06. Mai 2004 in Berlin stellt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger den Gegenantrag, die vorgeschlagene Beschlussfassung über den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre abzulehnen.
Die Experten von SdK sind der Ansicht, dass die Voraussetzungen für einen Squeeze out, d. h. für den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre, bei Scholz & Friends nicht vorliegen. Nach der gesetzlichen Regelung (§§ 327 a ff Aktiengesetz) solle der Ausschluss der Minderheitsaktionäre es dem Hauptaktionär ermöglichen, das Unternehmen zukünftig leichter führen zu können. Erforderlich sei somit, dass der Hauptaktionär die Weiterführung des Unternehmens anstrebe. Keinesfalls zulässig sei das Herausdrängen der Minderheitsaktionäre, um das Unternehmen anschließend teurer an einen Dritten zu verkaufen.
Nach Auffassung der Experten sei aber genau dieses Vorgehen geplant. So hätten die Electra Fonds im Vorfeld bereits öffentlich erklärt, dass sie ihre Anteile von 74,02% an der Scholz & Friends Holding schon in wenigen Jahren wieder mit Gewinn weiterverkaufen wollten.
Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass der Hauptaktionär im Sinne des § 327a ff AktG gar nicht Hauptaktionär der Scholz & Friends AG sei. Bei der Scholz & Friends Holding handele es sich vermutlich nur um einen kurzfristigen wirtschaftlichen Zusammenschluss, der lediglich ein Ziel habe, nämlich den Squeeze out durchführen zu können. Sie sei ein Hilfskonstrukt, das aller Voraussicht nach sofort aufgelöst würde, wenn der Squeeze out erfolgt sei. Hierfür spreche auch, dass die ehemaligen Vorstandsmitglieder Thomas Heilmann und Sebastian Turner, die vorher Aktionäre der Scholz & Friends AG gewesen seien, nunmehr über die Millennium Venture Capital mit 19,82% der Geschäftsanteile an der Scholz & Friends Holding weiterhin maßgeblich beteiligt seien. Die Gesellschafter hätten sich damit zwar offiziell von ihren Anteilen getrennt, aber nur, um über eine neue Gesellschaft wieder beteiligt zu sein.
Die Experten von SdK sind der Ansicht, dass die Voraussetzungen für einen Squeeze out, d. h. für den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre, bei Scholz & Friends nicht vorliegen. Nach der gesetzlichen Regelung (§§ 327 a ff Aktiengesetz) solle der Ausschluss der Minderheitsaktionäre es dem Hauptaktionär ermöglichen, das Unternehmen zukünftig leichter führen zu können. Erforderlich sei somit, dass der Hauptaktionär die Weiterführung des Unternehmens anstrebe. Keinesfalls zulässig sei das Herausdrängen der Minderheitsaktionäre, um das Unternehmen anschließend teurer an einen Dritten zu verkaufen.
Nach Auffassung der Experten sei aber genau dieses Vorgehen geplant. So hätten die Electra Fonds im Vorfeld bereits öffentlich erklärt, dass sie ihre Anteile von 74,02% an der Scholz & Friends Holding schon in wenigen Jahren wieder mit Gewinn weiterverkaufen wollten.
Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass der Hauptaktionär im Sinne des § 327a ff AktG gar nicht Hauptaktionär der Scholz & Friends AG sei. Bei der Scholz & Friends Holding handele es sich vermutlich nur um einen kurzfristigen wirtschaftlichen Zusammenschluss, der lediglich ein Ziel habe, nämlich den Squeeze out durchführen zu können. Sie sei ein Hilfskonstrukt, das aller Voraussicht nach sofort aufgelöst würde, wenn der Squeeze out erfolgt sei. Hierfür spreche auch, dass die ehemaligen Vorstandsmitglieder Thomas Heilmann und Sebastian Turner, die vorher Aktionäre der Scholz & Friends AG gewesen seien, nunmehr über die Millennium Venture Capital mit 19,82% der Geschäftsanteile an der Scholz & Friends Holding weiterhin maßgeblich beteiligt seien. Die Gesellschafter hätten sich damit zwar offiziell von ihren Anteilen getrennt, aber nur, um über eine neue Gesellschaft wieder beteiligt zu sein.
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