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Planegg (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Sanacorp Pharmahandel AG (ISIN DE0007163131 / WKN 716313):
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom heutigen 29. September 2006 die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main (ANZAG), abgewiesen. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss nicht zugelassen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist Muttergesellschaft der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft. Sie besitzt 100% der Stimmrechte und rund 75% des gezeichneten Kapitals.
Die Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft ist derzeit mit 24,99% an der ANZAG beteiligt. (29.09.2006/ac/n/nw)
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom heutigen 29. September 2006 die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main (ANZAG), abgewiesen. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss nicht zugelassen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist Muttergesellschaft der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft. Sie besitzt 100% der Stimmrechte und rund 75% des gezeichneten Kapitals.
Die Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft ist derzeit mit 24,99% an der ANZAG beteiligt. (29.09.2006/ac/n/nw)
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