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Der Vorstand der OAR Consulting AG (WKN 687080) gibt gemäß § 15 WPhG bekannt:
1. Die IATA hat die Kündigung des laufenden Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der International CASS Statistics mit der OAR Consulting AG mitgeteilt. Die OAR Consulting AG geht davon aus, dass das Vertragsverhältnis mit der IATA entsprechend der vereinbarten Laufzeit bis zum 30. September 2003 weiterbesteht und die Kündigung unwirksam ist.
2. Die IATA befindet sich seit geraumer Zeit mit Zahlungen auf die Forderungen der OAR Consulting AG im Rahmen der gemäß dem bestehenden Vertrag erbrachten Leistungen im Rückstand. Die OAR Consulting AG geht aber davon aus, dass die IATA zahlungsfähig ist und die aufgelaufenen Verbindlichkeiten zurückführen wird.
3. Die IATA hat gezielt Kunden der OAR Consulting AG aktiv darauf angesprochen, dass sie künftig wünscht, zuvor von der OAR Consulting AG erbrachte Leistungen für diese Kunden selbst zu erbringen.
4. Die OAR Consulting AG hat eine führende spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in dieser Sache beauftragt.
Freiwillige ergänzende Erläuterungen:
Die unter den vorstehenden Ziffern 1. und 2. aufgeführten Probleme belasten die laufende Sanierung der OAR Consulting AG zusätzlich. Der Vorstand geht aber davon aus, dass dennoch ein erfolgreicher Abschluß der Sanierungsmaßnahmen möglich ist.
1. Die IATA hat die Kündigung des laufenden Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der International CASS Statistics mit der OAR Consulting AG mitgeteilt. Die OAR Consulting AG geht davon aus, dass das Vertragsverhältnis mit der IATA entsprechend der vereinbarten Laufzeit bis zum 30. September 2003 weiterbesteht und die Kündigung unwirksam ist.
2. Die IATA befindet sich seit geraumer Zeit mit Zahlungen auf die Forderungen der OAR Consulting AG im Rahmen der gemäß dem bestehenden Vertrag erbrachten Leistungen im Rückstand. Die OAR Consulting AG geht aber davon aus, dass die IATA zahlungsfähig ist und die aufgelaufenen Verbindlichkeiten zurückführen wird.
4. Die OAR Consulting AG hat eine führende spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in dieser Sache beauftragt.
Freiwillige ergänzende Erläuterungen:
Die unter den vorstehenden Ziffern 1. und 2. aufgeführten Probleme belasten die laufende Sanierung der OAR Consulting AG zusätzlich. Der Vorstand geht aber davon aus, dass dennoch ein erfolgreicher Abschluß der Sanierungsmaßnahmen möglich ist.
| Handelsplatz | Letzter | Veränderung | Zeit |
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