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Das Hildesheimer Technologieunternehmen Metabox AG (WKN 692120) erzielte nach Ad-hoc-Angaben vom Montag einen Erfolg bei der Abwendung eines von dritter Seite gestellten Insolvenzantrags, berichten die Experten von "more-IPO.de".
Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von Metabox bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren sei bereits am 25. Februar vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen worden, habe es geheißen.
Das von einem anderen Unternehmen zur Durchsetzung einer von Metabox bestrittenen Forderung beantragte Insolvenzverfahren sei bereits am 25. Februar vom Amtsgericht Hildesheim auf Kosten des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen worden, habe es geheißen.
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