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Die Knürr Holding GmbH, München, hat dem Vorstand der Knürr AG (ISIN DE0006296908 / WKN 629690), Mariakirchenerstrasse 38, 94424 Arnstorf am 10. Februar 2006 gemäß § 327a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Knürr AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Knürr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (Squeeze-Out).
Knürr AG,
Der Vorstand
Knürr AG,
Der Vorstand








