Hoechst Prozessvergleich




12.07.05 16:07
Ad hoc

Hoechst macht bekannt, dass heute die bei dem Landgericht Frankfurt rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Hoechst AG vom 21. Dezember 2004 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hoechst AG durch Prozessvergleich beendet wurden.

Folglich ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen worden und ist damit wirksam geworden.

Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf 63,80 Euro je Aktie erhöht. Für außenstehende Aktionäre, die unter anderem auf eine etwaige Erhöhung der Barabfindung in einem Spruchverfahren verzichten, wird die Barabfindung um weitere 1,20 Euro je Aktie erhöht.

Hoechst AG, Der Vorstand, 12. Juli 2005

Hoechst AG Brüningstr. 50 65926 Frankfurt am Main Deutschland







 
 
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