H5B5 Media Gegenanträge zur HV




04.06.02 13:15
SdK

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat einen schriftlichen Gegenantrag zur Hauptversammlung der H5B5 Media AG (WKN 555540) am 05. Juli gestellt.

Die SdK werde dem Vorstandschef und Moderator der Sendung "Welt der Wunder" (ProSieben) die Entlastung verweigern. Die Tagesordnung enthalte eine Anzeige nach §92 Abs. 1 AktG, in der der Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt werde. Da die Schutzgemeinschaft der Ansicht sei, dass sich hinreichend gezeigt habe, dass die Fähigkeiten und Qualifikationen von Herrn Hey - er verfüge über ein abgebrochenes Germanistikstudium - nicht ausreichen würden, um ein börsennotiertes Unternehmen zu leiten, habe die SdK ihn zum Rücktritt aufgefordert.

Wörtlich heiße es im Gegenantrag: "Seit dem Börsengang im Februar 2000 hat der Vorstand unter der Leitung von Herrn Hendrik Hey fast den gesamten Emissionserlös in Höhe von 37,5 Millionen Euro verbrannt. Praktisch alle unter seiner Verantwortung begonnenen Projekte haben sich als Fehleinschätzungen, Flops und katastrophale Misserfolge herausgestellt. Die Aktie, die zu 25 Euro ausgegeben wurde, notiert derzeit bei gerade noch 0,25 Euro. Nach Meinung der SdK ist Herr Hey ungeeignet, ein Unternehmen zu leiten. Er ist daher nicht zu entlasten und sollte den Vorstandsposten für einen erfahrenen Sanierer freimachen."






 
 
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