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Zahlreiche Firmen hatten bereits beim Landgericht Frankfurt Erfolg mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen das von der Deutschen Börse eingeführte Zwangs-Delisting von "Pennystocks" am Neuen Markt. Ihnen wurde damit eine weitere Übergangsfrist für die Anwendung der Neuregelung von sechs Monaten zugebilligt. Doch nun wies die Dritte Kammer des Landgerichts den entsprechenden Eilantrag der GFN AG (WKN 587980) und weiterer fünf Unternehmen erstmals überraschend ab, so die aktuelle Pressemitteilung des Unternehmens.
Etwas überraschend traf die sechs Unternehmen bereits die Entscheidung des Richters, alle sechs Anträge trotz unterschiedlicher Ausgangslagen gemeinsam zu verhandeln. Noch mehr Erstaunen löste jedoch die Ablehnung aller Anträge "im Sammelverfahren" aus. In der Verhandlung appellierte der Richter statt dessen an die Deutsche Börse, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und ihre Regeln für alle Unternehmen am Neuen Markt zu optimieren.
Die GFN AG, die ihren Antrag bereits am 28. September 2001 gestellt hatte und deren Gerichtstermin seither zweimal verschoben wurde, sieht sich jedoch nach wie vor richtig am Neuen Markt gelistet. Deshalb wird sich das Stuttgarter IT-Unternehmen auch weiterhin dafür einsetzen: Die GFN will weitere Schritte und Rechtsmittel prüfen.
Etwas überraschend traf die sechs Unternehmen bereits die Entscheidung des Richters, alle sechs Anträge trotz unterschiedlicher Ausgangslagen gemeinsam zu verhandeln. Noch mehr Erstaunen löste jedoch die Ablehnung aller Anträge "im Sammelverfahren" aus. In der Verhandlung appellierte der Richter statt dessen an die Deutsche Börse, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und ihre Regeln für alle Unternehmen am Neuen Markt zu optimieren.
Die GFN AG, die ihren Antrag bereits am 28. September 2001 gestellt hatte und deren Gerichtstermin seither zweimal verschoben wurde, sieht sich jedoch nach wie vor richtig am Neuen Markt gelistet. Deshalb wird sich das Stuttgarter IT-Unternehmen auch weiterhin dafür einsetzen: Die GFN will weitere Schritte und Rechtsmittel prüfen.
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