Edscha Anfechtungsklage




04.07.03 16:24
SdK AktionärsNews

Gegen den Squeeze-Out-Beschluß bei der Edscha AG (ISIN DE0005633002 / WKN 563300) hat die "SdK" fristgerecht Anfechtungsklage beim Landgericht Wuppertal eingereicht, so die Experten von "SdK AktionärsNews".

Ende 2002 hätten vier zur Carlyle Gruppe gehörende Fonds sowie der Edscha-Vorstand über eine Ed-Car Beteiligungs GmbH & Co. KG gemeinsam 72,2% des Edscha-Kapitals gehalten und diese Beteiligung durch ein Übernahmeangebot auf 98,36% erhöht. Daraufhin sei der Squeeze-Out auf der Edscha-Hauptversammlung Ende Mai durchgesetzt worden.

Nach "SdK"-Ansicht seien hier jedoch die aktienrechtlichen Voraussetzungen für einen Squeeze-Out gar nicht gegeben, wonach einem Aktionär als "Hauptaktionär" 95% gehören müssten. Die Fondsgesellschaften sowie der Edscha-Vorstand hätten sich vielmehr nur verabredet, über eigens gegründete Gesellschaften gemeinsam nach außen aufzutreten. Dabei sei die vermögensrechtliche Trägerin der Beteiligung an der EdCar KG, eine EdCar Holding GmbH, sogar nur Treuhänderin für Dritte, insbesondere die Carlyle-Fonds.

Die "SdK" sehe daher einen Missbrauch der Squeeze-Out-Bestimmungen des Aktiengesetzes. Der Squeeze-Out bei Edscha sei auch vor dem Hintergrund zu werten, dass die Gesellschaft erst 1999 an die Börse gebracht worden sei und die neue "angebliche Hauptaktionärin" andererseits ihre Beteiligung keineswegs als Daueranlage halten wolle. Hier werde der Kapitalmarkt geradezu an der Nase herumgeführt.







 
 
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