Condat erhält einstweilige Verfügung




14.05.02 13:37
Ad hoc

Der Condat AG (WKN 531090) wurde am Montag, dem 13. Mai 2002, eine einstweilige Verfügung in bezug auf den beabsichtigten Verkauf der Geschäftsbereiche System Integration und Wireless Test Systems sowie weiterer Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Condat zugestellt, der zufolge ein solcher Verkauf der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Dieser Verkauf ist beabsichtigt im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot der Texas Instruments Incorporated für die öffentlich gehaltenen Aktien der Condat. Das öffentliche Angebot ist nicht Gegenstand der einstweiligen Verfügung.

Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag eines einzelnen Aktionärs erlassen, der weniger als 0,1% des Grundkapitals hält und meint, dass die Hauptversammlung über den soeben beschriebenen Verkauf beschließen solle. Das Gericht hat damit keine endgültige Aussage über die Begründetheit seiner Rechtsansicht getroffen, sondern mit der einstweiligen Verfügung Aufschub zur Klärung der Sache geschaffen. Der Vorstand der Condat AG prüft zur Zeit, wie er sich demgegenüber am besten verhalten soll. Angesichts der jüngst veröffentlichten Ergebnisse des öffentlichen Angebots mit einer kumulativen Akzeptanz von bislang 93,8% und dem Rückhalt sämtlicher größeren Aktionäre bleibt der Condat-Vorstand zuversichtlich für ein erfolgreiches Ergebnis.

Kontakt:

Condat AG
Daniela Köppe
Investor Relations
Tel.: 030.39 49-1137
aktie@condat.de.






 
 
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