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Die ArtStor AG (WKN 549286) hat mit den Vorständen ihres im Januar 2001 erworbenen Münchner Tochterunternehmens Zeta AG eine Vereinbarung über den Verzicht auf die noch ausstehende Kaufpreisrate getroffen. Die beim Erwerb der Zeta AG durch die ArtStor AG vereinbarte variable zweite Kaufpreisrate in Höhe von bis zu 12,8 Millionen Euro wäre zum 30.06.2003 fällig geworden. Zum Ausgleich erhalten die beiden Zeta-Vorstände eine verbesserte, gewinnabhängige Tantieme sowie jeweils 100.000 ArtStor-Aktien, die durch Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital geschaffen werden.
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