Haftungsanspruch Börsenbrief

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neuester Beitrag:  27.12.15 17:27
eröffnet am: 27.12.15 16:18 von: trader4life Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 27.12.15 17:27 von: abholzer Leser gesamt: 3815
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27.12.15 16:18 #1 Haftungsanspruch Börsenbrief
Hallo,

ich würde gerne wissen ob man Haftungsansprüche an den Herausgeber von Börsenbriefen hat, falls man durch Empfehlungen Verluste erleidet. Oder sind die Herausgeber abgesichert durch Klauseln wie " stellt keine Anlageberatung dar" "kann zum Totalverlust führen" usw. ?

Vielen Dank für Eure Antworten ;)  
27.12.15 16:50 #2 #1 Klare Sache!
Wenn du dadurch Verluste erleidest, dann ist natürlich der Börsenbrief dafür voll verantwortlich und wird dir sicher gerne dein ungerechtfertigten Verluste freudig erstatten!

Aber vergiss dann auch nicht, gleich deine durch diesen Brief erzielten Gewinne vollumfänglich dem Börsenbrief auch zu erstatten!

Und geh dann zukünftig statt an die Börse immer in den Streichelzoo :-)))
-----------
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
27.12.15 17:12 #3 :D:D:D
das Ding ist nicht dass ich so blauäugig bin und will selbst irgendetwas zurück, zumal ich gar keinen Börsenbrief lese sondern mich einfach für die rechtliche Lage interessiere ;)

 
27.12.15 17:19 #4 Dann aber bitte präzise Fragen stellen
mit einem konkreteren Inhalt
wie z.B., ob der Börsenbrief eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bezieher und dem Herausgeber zugrunde liegt u.ä..  
27.12.15 17:22 #5 Die Frage ist unpräziser
als die, die ich anfangs gestellt habe  
27.12.15 17:25 #6 ich habe keine Frage gestellt nur du
auf die kann man so allgemein sie  in # 1 gefasst ist nur mit Nein antworten.

Threadende  
27.12.15 17:27 #7 Ich weis nicht genau, aber
Sharedeals und der Aktionär erstatten glaube recht großzügig wenn Du mit denen short gehst :-))  
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