Ja, die 40,55% sind inkl. Kapitalertragsteuer- und Soli-Abzug (von insg. 26,375%). Das hängt damit zusammen, dass nur die Quellensteuer lt. Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist. Frankreich erhebt aber 30%! Den Rest musst du dir halt über komplizierte Verfahren zurückholen...
Dabei wird die QSt i.H.v. 30% nach folgender Formel angerechnet:
ausländischer Kapitalertrag ./. (4 x ausländische anrechnenbare Quellensteuer*) (4 + Kirchsteuersatz**)
*diese beträgt nach DBA wie gesagt (nur) 15% ** bei mir 0 ;-) Gruß Der_Held PS: Veolia entwickelt sich genauso "dynamisch" wie seinerzeit Celesio. Vielleicht ein gutes Zeichen?! ;-) |