Statutenänderung: Schaffung von genehmigtem Aktienkapital Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Frist für die Ermächtigung des Verwaltungsrates, das Aktienkapital zu erhöhen, bis zum 18. Dezember 2017 zu verlängern und entsprechend den Artikel 3, Abs. 2 der Statuten wie folgt zu ändern: Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 18. Dezember 2017 das Aktienkapital der Gesellschaft um höchstens CHF 3'263'467.20 zu erhöhen, durch Ausgabe von höchstens 2'039'667 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennwert von je CHF 1.60 je Aktie, ohne Vorrechte einzelner Kategorien. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
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