Ja, sie wird bis zu 15% berücksichtigt. Bei TOTAL ist das auch kein Problem, wegen der Namensoffenlegung. Damit werden gleich bei Zahlung nur 15% einbehalten. Bei anderen Werten wie France Telecom und GDF sieht das anders aus. Die machen von sich aus keine Namensoffenlegung, da muss man im Vorhinein eine Wohnsitzbescheinigung über seine depotführende Stelle einreichen. Tut man das nicht, so kann es passieren, dass entweder 25% oder aber 18% einbehalten werden. Die Prozente, die über die zulässigen 15% hinaus gehen, kann man sich dann auch im Nachhinein erstatten lassen. Ist allerdings alles mit happigen Gebühren versehen, da die Rückerstattung bzw. die Wohnsitzbescheinigung NUR über die depotführende Stelle gestellt werden kann. Anträge die direkt von Privatpersonen gestellt werden, werden abgeschmettert. |