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"................Die Gemeinde Mengkofen hat in der Sitzung vom 29.09.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Mengkofen – Rasch" beschlossen. Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. 4 Abs 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.10. – 05.11.2008. Ebenso erfolgte in diesem Zeitraum die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs 1 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange wurden vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorgetragen. Nach der durchgeführten Abwägung zu den Stellungnahmen fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Bebauungsplan gem. 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.09.2008 die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für die Gemeinde Mengkofen beschlossen. Der bisherige Flächennutzungs- und Landschaftsplan datiert aus dem Jahr 1986 und entspricht nicht mehr den derzeitigen Gegebenheiten. Ziel der Planungsmaßnahme sollte sein, ein integriertes Planwerk, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan für die Gemeinde Mengkofen in digitaler Form zu schaffen. Dabei soll das Entwicklungspotenzial, basierend auf einer detailliert bewerteten Bestandserhebung, das Kernstück der Planung darstellen. Aufbauend auf Leitbilder soll eine nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Anforderungen bezogen auf städtebauliche, wirtschaftliche, kulturelle und naturräumliche Rahmenbedingungen erfolgen.
Hierzu wurden von sieben Planungsbüros Angebote angefordert. Fünf Angebote gingen bei der Gemeinde ein und wurden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Aufgrund der vorliegenden Angebote erteilte der Gemeinderat den Auftrag zur Erstellung des neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes dem Ing.-Büro Schlecht, Straßkirchen. ..............." |