AIS(649290): vor Rebound

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eröffnet am: 30.03.05 11:06 von: Robin Anzahl Beiträge: 5821
neuester Beitrag: 27.01.26 21:30 von: HonestMeyer Leser gesamt: 774266
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30.12.15 14:06 #5601 Ich bin sehr an...
...Meinungen interessiert. Daher bin ich u.A. auch auf Ariva.de.  

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30.12.15 14:09 #5602 Mir ist völlig egal,
was Dich interessiert und was nicht. Wo Du aktiv bist, interessiert mich noch weniger.

Erklären werde ich Dir gar nichts.

"Man sagte mir, es gäbe für Kurszockereien gar keine Leigitimation. Falls du juristisch gebildet bist, sollte es doch für dich ein Leichtes sein, zu erklären, wo in den Gesetzen dieses legitimiert wird."

Ist schon ganz schön bitter so etwas hier lesen zu müssen. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Es scheint so, als habe da einer gar nichts verstanden...

LOL  

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30.12.15 14:12 #5603 #5601
Ich hatte nur vermutet, dass hinter deinen Andeutung mehr steckt als das reine Interesse an einen Zock.

Augenscheinlich hast du weniger Ahnung von der Gesetzesmaterie als ich, der sich wenigstens informiert. Du scheinst die Gesetzeslage nicht zu kennen, da du konkreten Antworten - wie hier -ausweichst.

Das vermutete ich bereits seit längerer Zeit. Habe ja immerhin schon reichlich Postings zu Insolvenzwerten wie die A.I.S. AG von dir lesen dürfen. Gelle.

Man macht sich da so sein Bild... geht nichts verloren hier auf Ariva.;-)  

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30.12.15 14:15 #5604 Vermute doch was Du willst.
Über Deine Postings hier kann ich mich kaum halten vor Lachen. Wird ja immer peinlicher...

 

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30.12.15 14:24 #5605 Geht mir bei deinen...
...Ausführungen auch manchmal so. Von daher...

Anscheinend kann mir keiner der Leser dieses Diskusisonsthreads die Frage in #5594 beantworten? Interessant...  

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30.12.15 15:17 #5606 Dann ist gut.
Kannst das Posten daher hier einstellen.  

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30.12.15 15:31 #5607 Rudini
Du hast immer wieder gute Scherze auf Lager. ;-)  

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30.12.15 16:36 #5608 @tb
Man sagte mir, dass es für das Benutzen von Toiletten keine gesetzliche Legitimation gäbe. Was soll ich jetzt machen tb? Könntest Du mir weiterhelfen? Ich möchte mich nicht durch das Benutzen einer Toilette strafbar machen.  

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30.12.15 19:24 #5609 #5609
Ich sag ja, gute Scherze. Das Beispiel Toiletten hinkt in der Vergleichbarkeit etwas.

Denn es gibt gegenüber dem Börsenmarkt, der Teil des gesamtdeutschen Finanzmarktes ist, z.B. kein einheitliches Verbot für die regelwidrige Benutzung von Toiletten (Toilettenmanipulation). Oder doch?

Für den Finanzmarkt jedenfalls schon...Wertpapierhandelsgesetz...§20a (Verbotsgesetz)...MaKonV

http://www.gesetze-im-internet.de/makonv/

Betrifft auch den Handel mit Aktien der A.I.S. AG als Wertpapier.  

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30.12.15 19:31 #5610 Ein anderes Beispiel..
Ich sollte besser nicht ohne Kenntnis der Straßenverkehrsordnung Auto fahren. Tue ich es doch, muss ich im Falle eines verursachten Verkehrsunfalls ggfls. mit einer Strafe rechnen (z.B. Rote Ampel, Stopschild oder Vorfahrt nicht beachtet).

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So auch an der Börse bzw. am Finanzmarkt... ;-)  

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30.12.15 20:12 #5611 Rudini das Du hier rumstöberst,
war mir doch aufgefallen das Du mit tbhomy rumirrst .Wollt schon ne Wette abgeben,hatte nur keine Zeit gefunden !
Hab mir dieses Invest bereit´s seit längerer Zeit in Beobachtung und mit Abstand betrachtet, ist für mich leider nicht interessant.

Das ist meine Meinung und stellt keine Empfehlung zum Kauf&Verkauf dar!
Der Kauf von Aktien ist mit Risiko behaftet.  
30.12.15 20:22 #5612 #5610
Du hast es wieder nicht verstanden.

LOL  

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30.12.15 20:23 #5613 Ist normal Rudini
 

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30.12.15 20:24 #5614 Michel,
hast Du noch immer nicht kapiert, dass Du an der Börse ewig ein Opfer sein wirst?

Deine Postings belegen mal wieder ganz klar wessen Geites Kind Du bist.  

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30.12.15 20:28 #5615 ICH habe es verstanden...
...nur du willst es wohl nicht verstehen.

Aber egal. Jeder darf sich ein eigenes Bild machen. Und jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich mit oder ohne Kenntnis der "Verkehrsregeln" durch die Börsenlandschaft bewegen möchte... Gelle. ;-)

Hier ist nur ein Diskussionsforum, wo jeder seine Meinung nach den Forenregeln äußern darf.  

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30.12.15 20:29 #5616 Rudini, bite nicht so unhöflich.
Vorschlag: Wir sollten zum Thema A.I.S. AG zurückkehren.  

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30.12.15 20:35 #5617 Nochmal:
Es erscheint verwunderlich, dass Du mir Unhöflichkeit vorwirfst. Solltest Dir mal an die eigene Nase fassen.

Nur weil ich sage, dass Du es noch immer nicht verstanden hast, bin ich nicht unhöflich. Hierbei handelt es sich um eine Tatsache...  

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30.12.15 20:38 #5618 Rudini was meinst´n mit
aus Posting #5615 Rudini  ORIGINALTEXT:  ganz klar wessen Geites Kind Du bist. 20:28UHR

Rudini feierst schon ein biss`l und tbhomy #5616 ORIGINALTEXT : Rudini, bite nicht so unhöflich. 20:29UHR .
 
30.12.15 20:45 #5619 Genug
gespielt mit Dir Michel. Ab ins Körbchen...  

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31.12.15 09:36 #5620 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 04.01.16 08:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Irreführend im Betreff.

 

 
31.12.15 09:56 #5621 Sharedealing...#5621
So einfach, wie von dir dargestellt, ist es nicht. Zum Schutze der Gläubiger.

Dadurch, dass das Insolvenzgericht dem Antrag auf das Regelinsolvenzverfahren statt gegeben hat, folgte die Auflösung der AG nach §262 AktG.

Die A.I.S. AG befindet sich nun im Regelinsolvenzverfahren. Der Antrag kann nicht mehr zurück genommen werden. Es ist zudem bereits die Aufforderung nach $28 InsO erfolgt...

Für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedarf es nun

1. der erfolgreichen (!) sofortigen Beschwerde des Schuldners nach §34 InsO, wobei dann ein Beschwerdegericht tätig wird (alle Karten seitens der A.I.S. AG auf den Tisch*)

oder

2. der Vorlage eines Insolvenzplans nach §218 InsO mit Fortführungsbeschluß nach §274 AktG

oder

das Regelinsolvenzverfahren geht in die Abwicklungsphase über und finito.  

*) Auch den fehlenden Jahresbericht 2014 sowie saubere Finanzberichte der letzten Zeit. ;-)

Jemand die Veröffentlichung des Jahresberichtes 2014 gefunden inzwischen ? LOL.  

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1

31.12.15 12:00 #5622 @rbhomy

Vielen Dank für die ergänzenden Ausführungen.


Da die AIS schon länger keinen  Geschäftsbetrieb mehr hat, der saniert werden könnte, dürfte hier nun die Abwicklung anstehen.  
31.12.15 15:22 #5623 Nachsitzen Sharedealing!
Wann wird eine AG gelöscht? Bekommst Du das selbst raus?  

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04.01.16 10:37 #5624 @Guten Tag allerseits!
Frohes Neues Jahr 2016.
Gruß  

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04.01.16 11:01 #5625 A.I.S. AG aufgelöst


Die A.I.S. AG ist bereits am 23.12.15 von Amts wegen aufgelöst worden.


Amtsgerich­­t Köln
Aktenzeich­­en: HRB 54625
Bekannt gemacht am: 23.12.2015­­ 20:04 Uhr
Veränderun­­gen 23.12.2015­­

HRB 54625: a.i.s. AG, Köln, Auf der Aue 9, 69488 Birkenau. Die Gesellscha­­ft ist durch Eröffnung des Insolvenzv­­erfahrens­ über ihr Vermögen aufgelöst (AG Darmstadt,­­ 9 IN 517/15). Gemäß § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.

Quelle:
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=16405888


Einen Geschäftsbetrieb mit Umsätzen gab es hier ja schon länger nicht mehr, insofern gibt es hier auch nichts mehr zu sanieren. Und nun ist schlicht das Geld ausgegangen ...  

Die Gesellschaft wird nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgewickelt und dann gelöscht.

Auf was will man hier noch spekulieren ?
 
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