Türchen offen lässt:
(vergleiche Bezugsangebot im Bundesanzeiger - Hervorhebungen durch mich)
"Die Verpflichtung der Baader Bank zur Übernahme der Neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt, dass die Baader Bank Rechtsgutachten erhält und die Gesellschaft übliche Gewährleistungen gegenüber der Baader Bank übernimmt (wie Gewährleistungen im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und Compliance Themen sowie zur finanziellen Situation der Gesellschaft). Die Baader Bank hat sich ferner das Recht vorbehalten, von ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Neuen Aktien zurückzutreten, wenn außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse wie Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten, das Ausbrechen von Feindseligkeiten und ähnliche Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der Baader Bank eine Durchführung der Kapitalmaßnahme als nicht empfehlenswert erscheinen lassen. Die Verpflichtung der Baader Bank endet ferner, wenn die Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 7. Juli 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden ist und sich die Gesellschaft sowie die Baader Bank nicht auf einen späteren Termin einigen können.
Risikohinweis Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts den Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 12. Juni 2015 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird den Aktionären ferner empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.medigene.de erhältlichen Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen. Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Eintragung der Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung kann erst nach der Eintragung der Durchführung der Meilenstein Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgen. Aus diesem Grund kann jede Verspätung der Eintragung der Durchführung der Meilenstein Kapitalerhöhung zu einer Verspätung der Eintragung der Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung führen. Die Aktionäre der Gesellschaft sowie die Investoren werden darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Handelsregistereintragung der Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung nicht erfolgt und die daraus hervorgehenden Neuen Aktien nicht entstehen, die Baader Bank berechtigt ist, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. In einem solchem Fall werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können. "
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