In der Forensischen Klinik in Niederfischbach werden Patienten behandelt, die in Zusammenhang mit einer gravierenden psychischen Erkrankung oder Störung erhebliche rechtswidrige Taten begangen haben und vom Gericht in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB eingewiesen sind. Gesetzlicher Auftrag ist eine erfolgreiche Behandlung der psychischen Störung, um künftige von dem Patienten infolge seiner Krankheit ausgehende Risiken aufzuheben oder deutlich zu reduzieren. Die Unterbringung dient gleichzeitig dem Schutz der Allgemeinheit. Die Patienten haben einen Anspruch auf eine intensive Behandlung und Rehabilitation.
Die wachsenden Patientenzahlen und resultierenden Kapazitätsausweitungen haben Mitte der 90er Jahre zu einer Regionalisierung des Maßregelvollzuges in RP geführt. Seitdem verfügen alle landeseigenen psychiatrischen Fachkrankenhäuser über eigene forensische Abteilungen. In Niederfischbach wurde 1998 eine erste Behandlungsstation eröffnet, 2001 entstand ein eigener forensischer Funktionsbereich, der inzwischen 5 Stationen mit 82 Behandlungsplätzen vorhält.
Wir behandeln in großer Zahl Patienten mit psychotischen Störungen, aber auch schweren Persönlichkeitsstörungen, organisch begründeten psychischen Erkrankungen und angeborenen oder erworbenen Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit. Anlaßdelikte sind häufig Gewalthandlungen wie Körperverletzungen oder Raub. Einzelne Patienten haben Tötungs- oder Sexualdelikte sowie Brandstiftungen begangen.
Personen, die erhebliche Verhaltensrisiken zeigen oder die als stark fluchtgefährdet einzuschätzen sind, werden nach wie vor in Niederfischbach untergebracht.
Unsere Therapieangebote sind individuell und umfassend ausgerichtet. Neben der klinischen psychiatrisch-psychothereutischen Behandlung (Einzel- und Gruppentherapie, Familientherapie sowie medikamentöse Therapie) haben schulische und berufliche Qualifizierung, Ergotherapie, körperbezogene Therapieverfahren als auch Kunst- und Musiktherapie oft einen hohen Stellenwert. Stets werden mit den Patienten das Anlassdelikt, seine Entstehungsbedingungen, aber auch die Perspektive des Opfers ausführlich bearbeitet. Um eine langfristig tragfähige Entwicklung mit künftiger Straffreiheit zu erreichen, wird der Patient mit seiner Verantwortung für sein künftiges Verhalten in den therapeutischen Prozess eingebunden.
Sicherheit entsteht also vor allem durch Behandlung und Beziehung. Aber vor allem zu Beginn der Behandlung sind konsequente äußere Sicherungsmaßnahmen notwendig, erst im weiteren Behandlungsverlauf können schrittweise Freiheitsspielräume erprobt werden, um eine tragfähige Stabilisierung zu erreichen. Entsprechend unserer Sicherheitsphilosophie werden diese sog. Lockerungsschritte in einem mehrstufigen Entscheidungsprozeß unter Einbeziehung externer Fachleute, einem Sicherheitsbeauftragten und der Staatsanwaltschaft beraten und entschieden.
Die Behandlung im Maßregelvollzug ist im Unterschied zum Strafvollzug nicht zeitlich befristet. Die Behandlungsdauer hängt von den individuellen Behandlungsfortschritte und der persönlichen Entwicklung des Patienten ab. Die Entscheidung über eine Entlassung auf Bewährung liegt nicht beim Krankenhaus, sondern bei der Justiz, die hierzu auch unabhängige Gutachten einholt. Die Verantwortung ist in unserem Rechtssystem geteilt, und weder Gutachter noch Ärzte entscheiden allein oder willkürlich.
Die Forensische Klinik arbeitet mit einem aus unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern von Niederfischbach gebildeten Beirat zusammen und einer unabhängigen Besuchskommission (Nds. PsychKG) zusammen und legt großen Wert darauf, die Arbeit mit forensischen Patienten auch für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten.
Besonders stolz ist die Klinikleitung, dass lediglich 7 erfolgreiche Fluchtversuche in den letzten 5 Jahren zu vermelden sind. |