Zum Thema Namensschutz

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neuester Beitrag:  29.01.06 16:51
eröffnet am: 29.01.06 16:51 von: Mme.Eugenie Anzahl Beiträge: 1
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29.01.06 16:51 #1 Zum Thema Namensschutz

Veröffentlichter Bundesgerichtsentscheid
Urteil: 4C.25/2002 vom 23. Juli 2002

Auch im Internet gilt Namensschutz


Das Wort Montana ist keine gemeinfreie geographische Bezeichnung wie die früher beurteilte geographische Bezeichnung Berner Oberland. Montana ist eine Gemeinde des Walliser Bezirks Siders. Die Inhaber einer Privatschule in der Zentralschweiz haben diesen Namen tel quel übernommen. Das schafft Verwechslungsgefahr und ist daher unzulässig.
Zudem verweist das Bundesgericht auf die eigene Rechtsprechung, wonach die Internetadresse mit Unterscheidungszeichen wie Namen, Firmenbezeichnungen oder Marken verglichen werden kann. Sofern ein fragliches Zeichen Schutz geniesst, kann dessen Inhaber Dritten die Verwendung als Namen verbieten.

Vergleichen Sie dazu: BGE 126 III 239

quantas

Ich habe die europ. ELK AG auch verwechselt mit der amerikan. ELK Gesellschaft, weil beide in der Hausbranche tätig sind.

siehe mein heutiges Posting

http://www.ariva.de/board/245150

 

ELK beteiligt sich an Bien-Zenker.

Die Frage die sich mir stellt warum die öster.. ELK  AG so heißt, bzw. sich so gennat hat mit dieser Abkürzung..

 

 
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