In einem liberalen Energiemarkt kann jeder Verbraucher frei entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom bezieht. Entscheidet er sich für Ökostrom, so kann er ein entsprechendes Angebot von Ökostromanbietern oder entsprechende Stromtarife nutzen. Hierbei verpflichtet sich der Anbieter, genauso viel Ökostrom in das Stromnetz einzuspeisen, wie seine Kunden entnehmen. Weil alle Verbraucher Strom aus demselben Verbundnetz beziehen und Strom physikalisch immer gleich ist, hat der Bezug von Ökostrom keine direkte Auswirkung auf den beim einzelnen Kunden gelieferten Strom, sondern auf den Strommix insgesamt. Bei der Versorgung unterscheidet man zwischen mengengleich und zeitgleich: Mengengleich bedeutet, dass der Versorger über ein Jahr verteilt jene Menge Strom ins Netz einspeist, die seine Kunden insgesamt im Jahr verbrauchen. Zeitgleich (gemeint ist eigentlich gleichzeitig) bedeutet, dass der Versorger zu jedem Zeitpunkt die Menge Strom ins Netz einspeist, die seine Kunden momentan verbrauchen. Der Stromverbrauch schwankt im Laufe des Tages. Z. B. ist er zu den Zeiten der üblichen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) höher als während anderer Stunden des Tages (siehe auch Spitzenlast). Bei kleinen Verbrauchern wird ein statistisch ermitteltes durchschnittliches Lastprofil angenommen; größere Verbraucher haben spezielle Stromzähler, so genannte Lastgangzähler, die den zeitlichen Verlauf der Stromentnahme festhalten. Anhand der Daten kann der Übertragungsnetzbetreiber für jeden Zeitpunkt die eingespeiste der entnommenen elektrischen Leistung gegenüberstellen. Hat der Versorger zu gewissen Zeiten weniger Energie eingespeist als seine Kunden verbraucht haben, so musste zu diesen Zeiten die verbrauchte Energiemenge von anderen Kraftwerken geliefert werden, was dem Versorger nachträglich in Rechnung gestellt wird. Elektrische Energie ist im Stromnetz nicht gespeichert (wohingegen die Wassermenge im Leitungsnetz einen gewissen Puffer darstellt). Wenn in einem Wechselstrom-Stromnetz mehr Energie entnommen als eingespeist wird sinkt sofort die Netzfrequenz, daher arbeiten alle Netzbetreiber in einem europäischen Verbund zusammen. Ein Kunde eines Versorgers, der z. B. einen Strommix von „100 % Wasserkraft“ angibt, der mengengleich eingespeist wird, bekommt in Wirklichkeit zu Spitzenzeiten einen gewissen Anteil Strom unbekannter Herkunft. Nur ein zeitgleich einspeisender Versorger kann weitgehend garantieren, dass der Kunde mit der Begleichung seiner Stromrechnung ausschließlich jene Arten von Stromerzeugung unterstützt, die im Strommix deklariert sind. Ausgenommen hiervon sind die unvermeidbaren Übertragungsverluste in der Höhe von ca. 5–10 % der eingespeisten elektrischen Energie, welche von den Netzbetreibern ersetzt werden, ohne dass der Stromlieferant hierauf einen Einfluss hat. Zeitgleiche Einspeisung ist technisch aufwändiger und deshalb teurer. Wenn keine näheren Angaben gemacht werden, handelt es sich üblicherweise um mengengleiche Einspeisung. Das Ökostrom-Angebot vieler Energieanbieter basiert nicht auf solchen direkten Lieferbezügen, sondern auf RECS-Zertifikaten.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kostrom |