Verwirrspiel beim Energieriesen RWE: Erst hieß es, man wolle den Alt-Meiler Biblis A nicht so bald wieder ans Netz bringen. Diese Erklärung wurde kurze Zeit später zurückgezogen. Jetzt fordert der Konzern eine klare Weisung der Landesregierung. Hintergrund ist Angst vor Klagen der Aktionäre. Essen - Der Energieriese RWE bastelt an seiner Strategie im Umgang mit dem neuen Atomkurs der Bundesregierung. Nun will sich der Konzern die Möglichkeit, das AKW Biblis A wieder ans Netz zu nehmen, doch wieder offenhalten. Das Unternehmen zog am Freitagmittag überraschend eine wenige Stunden alte Erklärung zurück, es treffe während der juristischen Auseinandersetzung keine Vorbereitungen zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors. Nun heißt es: "Die Frage nach einem sofortigen Wiederanfahren stellt sich nicht, wenn die zuständige Behörde eine Weisung mit Sofortvollzug erteilt."
Hintergrund des Kurswechsels dürfte sein, dass das Unternehmen aus Angst vor Klagen seiner Aktionäre so handelt - und die Politik unter Druck setzen will. Denn es besteht die Gefahr, dass sich Anteilseigner nicht mit der Klage zufrieden geben, die RWE beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht hat. Mit jedem Tag des Stillstands von Biblis A entgehen dem Kraftwerksbetreiber nach Einschätzung von Experten rund eine Million Euro an Gewinn.
Das heißt konkret: RWE muss die Landesregierung regelrecht dazu drängen, noch strenger durchzugreifen. Ministerpräsident Volker Bouffier soll aus der Weisung, das Atomkraftwerk abzuschalten, einen Sofortvollzug machen. Nur dann kann der Konzern seinen Aktionären die Entscheidung begründen, den Meiler nicht wieder hochzufahren. In der Erklärung heißt es dann auch weiter: "Sollte eine solche Weisung nicht erfolgen, müssen wir davon ausgehen, dass die Regierung eine Gefährdung nicht als gegeben ansieht."
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs wird sich der Rechtsstreit länger hinziehen. Ein Gerichtssprecher sagte, mit einem Urteil sei "nicht innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen". Bislang sei die Klage, die am Morgen bei dem Gericht eingegangen sei, noch nicht schriftlich begründet worden, sagte der Sprecher. Sei dies geschehen, werde das Umweltministerium in Wiesbaden die Möglichkeit zu einer Entgegnung erhalten. Wann ein Urteil falle, könne er nicht genau sagen.
Niedersachsens Umweltminister warnt vor Schadensersatzklagen
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Ich denke bei denen haben die Kundentelefone nicht still gestanden.... |