Neue Caatoosee

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neuester Beitrag:  02.09.10 20:00
eröffnet am: 29.06.05 10:01 von: Rosengärtner Anzahl Beiträge: 41
neuester Beitrag: 02.09.10 20:00 von: tafkar Leser gesamt: 12030
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29.06.05 10:01 #1 Neue Caatoosee
Geht immer weiter ab, wo sind die pusher vom Mai ?  
30.06.05 14:30 #2 Umsatz
Woher kommen plötzlich die Umsätze ?

Ist was im Busch ?  
30.06.05 17:18 #3 oho
2,40geht und das mit Umsatz  
30.06.05 17:32 #4 Na sind doch
wieder welche aufgewacht ?

Weiß da schon jemand Zahlen für Q 2 mit dem neugeschäft ?

2,22 Euro war wohl das Tief. Jetzt wie weit ?  
01.07.05 09:17 #5 denke
es kann bis 3,20 erstmal gehn  
01.07.05 11:00 #6 Q 2
Gestern war Quartalsabschluss, ob die Leute aus der
Buchhaltung schon mehr wissen ?
Wer kauft sonst gleich 11000 St.  
05.07.05 22:30 #7 Man sollte sich vielleicht mit ein paar Aktien
eindecken. Es ist durchaus Möglich das es bereits eine kleine Überraschung in den Quartalszahlen geben könnte. Diese Aussage ist zwar hochspeckulativ, aber der Aktienkurs lädt eine das zu förmlich ein! Ich habe mich mal vorsichtshalber in Stellung gebracht!

Meine Meinung dazu soll bitte nicht dazu benützt werden dies als Kaufempfehlung zu verstehen. Ich denke aber, wer heute diese Aktie kauft der kauft diese Aktie auf jeden Fall billiger wie der Aufsichtsrat Reimund Blessing am 18.Mai 2005.  
15.07.05 11:10 #8 Quartalszahlen
Wann gibt es eigentlich Zahlen für Q 2 ?
Wäre doch mal interessant was jetzt so passiert.
Aus dem Unternehmen hört man so gar nix.
Auch für die Web-Site von Caatoosee scheint
sich im Unternehmen keiner zuständig zu fühlen,
die würde ich doch als erstes ändern, wenn sich das
Geschäftsmodell ändert..
 
18.07.05 13:24 #9 So langsam sollte mal Zahlen kommen!
AktionärsstrukturM+W Zander Facility Engineering GmbH   51,61%
Absolut Return Europe Fund Ltd.   20,75%,
Guido Alt   8,75%
Streubesitz   18,89%

 

 > caatoosee ag > investoren > finanzkalender --> > caatoosee ag > investoren > finanzkalender  Finanzkalender

Juli 2005
Veröffentlichung des Konzern-/Jahresabschluss 2004/2005

August 2005
Veröffentlichung des 3-Monatsabschluss 2005/2006

 
28.07.05 11:22 #10 caatoosee schafft Ertragswende
28.07.2005 - 10:48

caatoosee schafft Ertragswende

(©GodmodeTrader - http://www.godmode-trader.de/)


Die caatoosee AG hat im vergangenen Geschäftsjahr 2004/2005 bei einem rückläufigen Umsatz einen operativen Gewinn und ein leicht positives Konzernergebnis vor Ertragsteuern erzielt.

Wie das Unternehmen heute mitteilte, sank der Umsatz um 16 % auf 21,6 Millionen Euro (Vj. 25,8 Millionen Euro). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (EBITDA) sowie vor Restrukturierungsaufwendungen betrug 3,6 Millionen Euro (Vj. -3,9 Millionen Euro). Auch das operative Ergebnis (EBIT) zeigt mit 0,7 Millionen Euro die Ertragswende gegenüber dem Vorjahr (-23,9 Millionen Euro), wobei im Geschäftsjahr 2004/2005 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro und laufende Abschreibungen von 1,5 Millionen Euro sowie ein Ertrag aus Entkonsolidierung in Höhe von 1,6 Millionen Euro enthalten sind. Nach einem mit Wechselkursverlusten belasteten Finanzergebnis von -0,3 Millionen Euro betrug das Konzernergebnis vor Ertragsteuern 0,3 Millionen Euro (Vj. -24,6 Millionen Euro). Das Konzernergebnis von -0,3 Millionen Euro (Vj. -24,8 Millionen Euro) entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,02 Euro (Vj. -1,40 Euro).

Das vergangene Geschäftsjahr war für die caatoosee- Gruppe eine Übergangsphase nach der eingeleiteten Restrukturierung, teilte das Unternehmen mit. Im Vordergrund gestanden hätten dabei die fortlaufenden Maßnahmen zur Sanierung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragssituation nach mehreren Jahren mit Verlusten führten. caatoosee habe dabei einen Umsatzrückgang in Kauf genommen. Mit der Rückführung der Software Aktivitäten sowie der Ausrichtung auf das IT Outsourcing und Service Geschäft sei zudem ein strategischer Wandel eingeleitet worden, der die Gesellschaft profitabel aufstelle.

 
28.07.05 11:42 #11 Zahlen
Und , wo sind die Q 1 Zahlen ?

Sind das nun gute Zahlen ?

Wie ist der Ausblick ?

Nix von allem ? was jetzt tun, verkaufen ?
 
28.07.05 17:37 #12 Steht doch was drin!

caatoosee AG schafft den Turnaround
CEO Alt: "Deutliche Verbesserung der Ertragssituation"

Leonberg (pte/28.07.2005/13:25) - Die caatoosee AG, Spezialist für ERP-Systeme, hat im vergangenen Geschäftsjahr 2004/2005 bei rückläufigem Umsatz einen operativen Gewinn und ein leicht positives Konzernergebnis vor Ertragsteuern erzielt. "Mit der inzwischen erfolgten Umsetzung der Kapitalmaßnahmen ist die Sanierung erfolgreich abgeschlossen und ein positiver Ausblick gegeben", erklärte CEO Guido Alt (Bild). http://www.caatoosee.com

Der Umsatz der caatoosee sank um 16 Prozent auf 21,6 Mio. Euro (Vorjahr: 25,8 Mio. Euro), wobei der Unternehmensbereich caatoosee Schweiz AG im Geschäftsjahr nicht mehr konsolidiert wurde. Das operative Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (EBITDA) sowie vor Restrukturierungsaufwendungen betrug plus 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: minus 3,9 Mio. Euro). Auch das operative Ergebnis (EBIT) drehte mit 0,7 Mio. Euro ins Plus (Vorjahr minus 23,9 Mio. Euro), wobei im Geschäftsjahr 2004/2005 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro und laufende Abschreibungen von 1,5 Mio. Euro sowie ein Ertrag aus Entkonsolidierung in Höhe von 1,6 Mio. Euro enthalten sind.

Laut Alt war das vergangene Geschäftsjahr (April 2004 bis März 2005) für die caatoosee-Gruppe eine Übergangsphase. "Im Vordergrund standen dabei die fortlaufenden Maßnahmen zur Sanierung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragssituation nach mehreren Jahren mit Verlusten führten", so Alt. caatoosee hat dabei einen Umsatzrückgang in Kauf genommen. Mit der Rückführung der Software Aktivitäten sowie der Ausrichtung auf das IT Outsourcing und Service Geschäft wurde ein strategischer Wandel eingeleitet, der für die Gesellschaft auch in Zukunft profitabel sein soll. (Ende)


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Hubert Thurnhofer
email: thurnhofer@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-319

 
29.07.05 21:38 #13 Trotz allem
hats die neue caatoosee doch noch ins Plus
geschafft.Anscheinend werden die Zahlen doch positiv
gesehen.  Auch hohe Umsätze.
 
01.08.05 18:13 #14 HV am 06. September 2005 in Stuttgart
29.07.2005 17:06
caatoosee ag: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

caatoosee (Nachrichten)
Leonberg
- Wertpapier-Kenn-Nummern A0E PUK / A0E PUM -
- ISIN DE000A0EPUK5 / ISIN DE000A0EPUM1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 06. September 2005, um 11.00 Uhr in der Messe Stuttgart, Am Kochenhof 16, 70192 Stuttgart stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben Ihnen hierfür die nachstehende Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen wie folgt bekannt:


1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst den jeweiligen Lageberichten per 31. März 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. März 2005 beendete Geschäftsjahr  
 
2.  Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005  
Aufsichtsrat undVorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. März 2005 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.  
 
3.  Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005  
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. März 2005 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.  
 
4.  Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2005  
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Rumpfgeschäftsjahr 2005 zu wählen.  
 
5.  Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung  
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der caatoosee ag erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der caatoosee ag bleibt die festgelegte Vergütung bis zu einer Änderung durch erneuten Beschluss der Hauptversammlung wirksam. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2000 wurde die feste jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds dahingehend festgelegt, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats jährlich mit € 30.677,51, der Stellvertretende Vorsitzende jährlich mit € 23.008,13 und jedes weitere Aufsichtsratsmitglied jährlich mit € 15.338,76 fest vergütet wurde.  
Aus Kostengründen soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder verringert werden.  
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:  
a)  „§ 14 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben. Der frühere Abs. 3 des § 14 der Satzung wird zu § 14 Abs. 2 der Satzung.“  
b)  Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2000 zur Festlegung der festen jährlichen Vergütung jedes Aufsichtsratsmitgliedes wird aufgehoben. Die feste jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds wird neu wie folgt festgelegt:  
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der caatoosee ag erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 10.000,00.  
Der Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der caatoosee ag erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 10.000,00.  
Jedes andere Aufsichtsratsmitglied der caatoosee ag erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 10.000,00.“  

 
6.  Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II und Schaffung von neuen Genehmigten Kapitalien I und II sowie über die Änderung der Satzung  
Die Satzung enthält in § 4 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 die Genehmigten Kapitalien I und II, die den Vorstand ermächtigen, das Grundkapital in Höhe von bis zu € 3.300.000,00 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I) und in Höhe von bis zu € 4.583.251,00 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen. Von diesen Ermächtigungen ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung zum Genehmigten Kapital I ist am 31.07.2005 ausgelaufen; die Ermächtigung zum Genehmigten Kapital II wird am 30.08.2006 auslaufen. Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand auch weiterhin ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.  
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:  
a)  Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.09.2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.049.494,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.  
§ 4 der Satzung wird in Abs. 4 wie folgt neu gefasst:  
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.09.2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt €1.049.494,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen.“  
b)  Das Genehmigte Kapital II in § 4 Abs. 5 der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals II aufgehoben.  
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.09.2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 11.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:  
• für Spitzenbeträge,  
• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet,  
• bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs bzw. der Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,  

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.  
§ 4 der Satzung wird in Abs. 5 wie folgt neu gefasst:  
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.09.2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 11.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:  
• für Spitzenbeträge,  
• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien dem Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet,  
• bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs bzw. der Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder Beteiligungen an Unternehmen.  

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen.“  
 
Der Vorstand hat gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts in der Ermächtigung des Vorstands erstattet. Der Bericht des Vorstands ist am Ende der Einladung beigefügt.“  

 
7.  Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das UMAG und die entsprechende Änderung der Satzung  
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 dem vom Deutschen Bundestag am 16.06.2005 angenommenen Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zugestimmt. Das UMAG sieht u.a. eine Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an Hauptversammlungen vor. Kern der Neuregelung ist der Wegfall des Erfordernisses, Aktien vor der Versammlung zu hinterlegen. Nach Inkrafttreten des UMAG wird zur Legitimation von Inhaberaktionären der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut) ausreichen. Der Nachweis hat sich auf einen Stichtag, das sog. „Record Date“ zu beziehen. Nach der Neuregelung kann die Satzung zudem vorsehen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden müssen. Außerdem enthält das UMAG spezielle Vorschriften zur Fristberechnung auch für die Einberufung der Hauptversammlung.  
Die Regelungen des UMAG treten ganz überwiegend zum 01.11.2005 und damit bereits vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in Kraft. Es soll daher schon in dieser Hauptversammlung die Voraussetzung geschaffen werden, die Satzung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Vorstand wird jedoch die Satzungsänderungen erst nach Inkrafttreten des UMAG zum Handelsregister anmelden.  
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:  
a)  § 17 Abs. 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:  
"(3) Die Hauptversammlung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben (vgl. § 18 Abs. 1), durch einmalige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einberufen.“  

b)  § 18 der Satzung wird insgesamt durch folgende neue Bestimmung ersetzt:  
„ § 18
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung  
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder einer in der Einberufung bezeichneten Stelle bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform zugehen. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.  
(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erforderlicher Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Versammlung zugehen.“  

c)  § 20 Abs. 2 der Satzung wird folgender Abs. 3 angefügt:  
"(3) Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären für den gesamten Hauptverhandlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.“  

d)  Der Vorstand wird beauftragt, die vorstehend unter a), b) und c) beschlossenen Satzungsänderungen erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das UMAG in Kraft getreten ist und die neuen Satzungsbestimmungen unter der Geltung des durch das UMAG geänderten Aktiengesetzes zulässig sind.  



Bericht des Vorstands
über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§§ 203 Abs. 1, 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG
Zu TOP 6 der Hauptversammlung am 06.09.2005 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das bisherige Genehmigte Kapital II aufzuheben und durch neue Genehmigte Kapitalien I und II zu ersetzen.

Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht, der Bestandteil der Einladung der Hauptversammlung ist und vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt und auf Verlangen jedem Aktionär übersandt wird:

1.  Anlass für die Änderung des Genehmigten Kapitals  
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 06.09.2005 die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II und die Schaffung neuer Genehmigter Kapitalien I und II vor. Die Satzung regelt in den derzeit geltenden § 4 Abs. 4 und Abs. 5 die Genehmigten Kapitalien I und II, die den Vorstand ermächtigen, das Grundkapital in Höhe von € 3.300.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I) und in Höhe von € 4.583.251,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen. Von diesen Ermächtigungen ist kein Gebrauch gemacht worden.  
Die Ermächtigung zum Genehmigten Kapital I ist am 31.07.2005 ausgelaufen; die Ermächtigung zum Genehmigten Kapital II läuft am 30.08.2006 aus. Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.  
 
2.  Vorteile für die Gesellschaft  
Insgesamt sollen neue Genehmigte Kapitalien I und II bis zu einer Höhe von zusammen € 12.049.494,00 geschaffen werden. Das Genehmigte Kapital I ermächtigt den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu € 1.049.494,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen (dazu unten 3.). Das Genehmigte Kapital II ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 11.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (dazu unten 3.). Die Ermächtigungen sollen jeweils für die Frist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung am 06.09.2005 erteilt werden (bis 6. September 2010).  
Die vorgeschlagenen Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien aus den Genehmigten Kapitalien I und II sollen den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates kurzfristig Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen als Reaktion auf sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten oder auf das Wachstum der Gruppe gerichtete Einbringungen ausgeben zu können .  
 
3.  Ausschluss des Bezugsrechts  
a)  Genehmigtes Kapital I  
Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals I ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital I ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.  
b)  Genehmigtes Kapital II  
Falls der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, soll der Vorstand auch im Rahmen des Genehmigten Kapitals II ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Gründe hierfür sind bereits unter dem Genehmigten Kapital I dargelegt.  
Zudem soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital II ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabepreis und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.  
Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals II weiterhin ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs bzw. der Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb oder die Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Aufgrund des globalen Wettbewerbs muss die caatoosee ag jederzeit in der Lage sein, an den Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben oder zum Wachstum der Gruppe einbringen zu lassen. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzelfall darin, den Erwerb oder die Einbringung eines Unternehmens, eines Teils eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung oder Einbringung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben oder einbringen zu können, muss die caatoosee ag die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der caatoosee ag die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb oder zur Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnützen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb oder die Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar.  
Konkrete Erwerbs- oder Beteiligungsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren oder falls zur Förderung der wirtschaftlichen Stärke und des Wachstums Unternehmen oder Beteiligungen zur Einbringung anstehen, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs oder der Einbringung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer caatoosee-Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- oder Beteiligungserwerb gegen Gewährung von caatoosee-Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen. Basis für die Bewertung der Aktien der Gesellschaft einerseits und der zu erwerbenden Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen andererseits werden neutrale Unternehmenswertgutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und/oder renommierten internationalen Investmentbanken sein.  
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.  

 
4.  Bericht des Vorstands über die Ausnützung Genehmigten Kapitals  
Der Vorstand wird in der Hauptversammlung über jede Ausnützung des Genehmigten Kapitals berichten.  


Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 18 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Bankarbeitstag vor dem Versammlungstag, somit am Mittwoch, den 31. August 2005, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachfolgend genannten Bank während der üblichen Geschäftszeiten ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

• Landesbank Baden-Württemberg  

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, somit am Donnerstag, den 01. September 2005, bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.


Stimmrechtsvertreter

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung auszuüben.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Wahrnehmung der Rechte in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter können schriftlich mit der den Aktionären zugesandten Eintrittskarte, die die Aktionäre bei ihren Depotbanken anfordern müssen, bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung in der Hauptversammlung aus. Soweit keine Weisungen erteilt werden, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Vollmachten müssen im unterschriebenen Original an die Gesellschaft an die unten angegebene Postadresse bis spätestens zum 02. September 2005, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), übermittelt werden. Danach eingehende Vollmachten oder Änderungen von Weisungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Vollmachtsformulare, die nicht vollständig ausgefüllt oder nicht unterschrieben sind, können nicht berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person Ihrer Wahl oder durch einen vor Ort bevollmächtigten Mitarbeiter der Gesellschaft sich vertreten zu lassen, bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass auch dann, wenn Sie ihre Rechte durch Stimmrechtsvertreter ausüben lassen wollen, die vorstehend genannten Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung erfüllt sein müssen. Fordern Sie deshalb bitte rechtzeitig bei Ihrer Depotbank die Eintrittskarten an.


Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126, 127 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

• schriftlich:
caatoosee ag, Investor Relations
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg  
• per Fax:
0 71 52 / 355 66 50  
• per E-Mail:
investors@caatoosee.com  

Der Gesellschaft ordnungsgemäß und bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung übersandte und zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.caatoosee.com veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31.03.2005, die Lageberichte für die caatoosee ag und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.03.2005 beendete Geschäftsjahr, der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 und die aktuelle Satzung können in den Geschäftsräumen der caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg, eingesehen werden, sind auf der Homepage der Gesellschaft eingestellt und werden jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos nach Anforderung unverzüglich übersandt werden.



Leonberg, im Juli 2005

caatoosee ag

Der Vorstand


 
04.08.05 10:44 #15 Sie
zieht schon an 2,04 TH  
04.08.05 10:50 #16 Guido Alt
Habt ihr mal gesehen wieviel Aktien der Vorstand in letzter Zeit verkauft
hat ?  Kein Wunder das die so abgefallen ist.
Die Frage ist nur warum verauft er so viel ?
Braucht er nur Geld oder weiß er was noch kommt ....  
04.08.05 13:28 #17 Guido
hat bald fertig , die anderen haben ihre behalten!
Wir können nur froh sein wenn der raus ist, er hat nur noch ca. 8%  
05.08.05 19:58 #18 Guido Alt verkauft ..
.. nicht nur, er überträgt auch (35 Stück am 1.8.2005) und verschenkt (160.000 Stück am 25.5.2005). Gute Frage: warum?
Glaubt er nicht mehr an seinen Laden? Entlohnt er auf diese Weise Gefälligkeiten von Leuten, die ihm aus seiner prekären Situation helfen sollen?

Man sieht ja nicht, an wen er so verschenkt und überträgt, ob es seine Frau, seine Büromanagerin, seinen Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden, seinen Frisör oder die Gemüsefrau um die Ecke trifft...

aber eins sieht man, zugegebenermassen etwas getarnt im Geschäftsbericht 2005: da hielten es die Wirtschaftsprüfer für opportun, dass man sicherheitshalber auf ein kleines potentielles Problemchen hinweisst - der Paragraph heisst "Change of Control" ..

   
08.08.05 10:07 #19 Guido dürfte bald keine mehr
haben, ansonsten beruhigt es schon das er
so viele Aktien zu 2 Euro los geworden ist, die Neuen
bei Caatoosee wollen den Kurs wohl nicht tiefer kommen lassen.
Auserdem wäre es schon verwunderlich wenn die neuen Mehrheits-
Aktionäre den Alten Vorstand weiterwurschteln lassen würde.
Ablösung von Alt also eher wahrscheinlich.
Vieleicht verkauft er deshalb....
Oder er braucht ein neues Auto...
Oder ein neues Haus am neuen Arbeitsplatz...  
17.08.05 12:17 #20 Wann kommt denn nu das Q2-Ergebnis ?
auf der HP steht lediglich August 2005, kennt jemand den Termin genauer?  
31.08.05 08:52 #21 da ist es
  DGAP-Ad hoc: caatoosee ag  deutsch

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Periodenergebnisse

caatoosee ag: Ergebnisse des Abschlusses zum 30.06.2005

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------

Leonberg, 31. August 2005

Nach Abschluss der Kapitalmaßnahmen erzielt der IT-Serviceanbieter caatoosee
im Abschluss zum 30. Juni für das Rumpfgeschäftsjahr 2005 einen operativen
Gewinn von 2,7 Mio. Euro (Vj 0,9 Mio. Euro). Der Umsatz beträgt 14,1 Mio. Euro
(Vj 11,4 Mio. Euro), das Periodenergebnis 2,0 Mio. Euro (Vj 0,9 Mio. Euro).
Der Gewinn pro Aktie liegt bei 0,08 Euro.

Der Berichtszeitraum ist ein Meilenstein in der Entwicklung der caatoosee ag.
Mit den vollzogenen Kapitalmaßnahmen stellt sich die caatoosee neu auf und
schließt die Sanierung ab. Erstmals gehören die auf Outsourcing spezialisierte
Teraport GmbH sowie das US-amerikanische ASP-Unternehmen OuterBounds
Technologies, Inc. zum Konsolidierungskreis.

Der Konzernabschluss ist aus Sicht der United States Generally Accepted
Accounting Principles (US-GAAP) als Reverse Acquisition dargestellt.
Abweichend von der rechtlichen Struktur der Transaktion wird die Einbringung
der Teraport GmbH in die caatoosee ag im Zuge einer Sachkapitalerhöhung wie
ein Erwerb der caatoosee ag durch die Teraport GmbH behandelt. Grund ist, dass
die Gesellschafter der Teraport GmbH rund 52% der Anteile an der caatoosee ag
erhalten haben. Im Konzernabschluss ist Teraport vollständig mit sechs
Monaten erfasst. caatoosee ag, PT Sigma Cipta Caraka sowie Outerbounds
Technologies, Inc. sind erst ab Mai 2005 berücksichtigt.

Das Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr beträgt in den ersten sechs Monaten 23 %.
Die Ertragswende wird auch im Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) sichtbar. Das EBITDA beläuft sich auf 5,5 Mio. Euro gegenüber 4,0
Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Zum 30. Juni 2005 weist caatoosee ein Eigenkapital von 24,3 Mio. Euro aus, was
bei einer Bilanzsumme von 46,6 Mio. Euro einer Eigenkapitalquote von 52 %
entspricht. Am Bilanzstichtag betragen die Finanzverbindlichkeiten 2,7 Mio.
Euro. Die Zahl der Mitarbeiter erhöht sich auf 390 zum 30. Juni 2005. Davon
entfallen auf Deutschland 93 Mitarbeiter, auf die USA 7 und auf Asien 290.

Der bisherige Vorstand Jan Tenné ist planmäßig ausgeschieden und hat sein Amt
mit Wirkung vom 03. August 2005 beendet.

Der Vorstand

more information

caatoosee ag

stefan ahrens
ph + 49 (0) 7152.355-6616
fx + 49 (0) 7152.355-6660
stefan.ahrens@caatoosee.com


caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland

ISIN: DE000A0EPUK5
WKN: A0EPUK
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.08.2005
 
31.08.05 08:54 #22 und es
sieht sehr gut aus !!!!!!

Der Umsatz beträgt 14,1 Mio. Euro
(Vj 11,4 Mio. Euro), das Periodenergebnis 2,0 Mio. Euro (Vj 0,9 Mio. Euro).
Der Gewinn pro Aktie liegt bei 0,08 Euro.
 
31.08.05 09:33 #23 Dürfte nun ein klarer Verdoppler sein! o. T.
 
31.08.05 09:34 #24 so es geht los
2,20 TH  
31.08.05 10:08 #25 ich sage nur
Super Turnaround und wer nicht dabei ist, ist selber schuld  Kurziel 5,00 !!!  
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