Das 2. allgemeine Konzil von Lyon (1274) und das Konzil von Florenz (1438-1445) erklärten: "Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen." Dieses Dogma stützt sich auf das Wort des Herrn: "Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen" (Joh 3,5). Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) bekräftigt diese Glaubenswahrheit (vgl. AG 7) und ergänzt: "wer das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht kennt, Gott aber aus ehrlichem Herzen sucht, seinen im Anruf des Gewissens erkannten Willen unter dem Einfluss der Gnade in der Tat zu erfüllen trachtet, kann das ewige Heil erlangen" (LG 16). Bei diesem "ewigen Heil" handelt es sich allerdings - wie der hl. Thomas von Aquin lehrt - um einen Zustand natürlicher Glückseligkeit, nicht jedoch um die beseligende Anschauung Gottes.
In der Taufe wird unser getrübter Blick ( wegen Erbsünde) reingewaschen, so dass wir Gott finden können und nicht in Misstrauen, Resignation und Oberflächlichkeit gefangen bleiben. Immer wieder wird uns in der Bibel von Menschen erzählt, an denen und mit denen GOTT von Anfang an wirkt. Lassen wir uns einladen, unseren eigenen Lebensgrund zu spüren, GOTTES ursprüngliche Absicht mit uns zu erahnen! Auch wir brauchen uns nicht mehr zu fürchten, weil wir bei GOTT Gnade gefunden haben. Wenn wir zulassen, dass geschieht, was GOTT mit uns vorhat, dann sollten wir an diesem Tag ein Fest feiern. |