aber eine Fahrerlaubnis besitzt, begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat.
Der Fall hat natürlich eine Vorgeschichte. Der besagte Führerschein wurde am 17.12.2001 von der Kripo sichergestellt, weil die vermutete, es wäre eine Fälschung. Das Amtsgericht Coburg bestätigte am 15.01.2002 die Fälschung. Anschließend stellte sich heraus, der Führerschein ist echt. Nachdem der Betroffene aber keinen Führerschein bei seinem Arbeitgeber vorzeigen konnte und beruflich diesen braucht, ist er ein Geschädigter.
Dadurch hatte man innerhalb der Behörde ein verzwicktes Problem. Und was macht man dann innerhalb der Justiz:
Vertuschen, trixen, lügen u.s.w. ----------- guten Tag |