Der CURANUM-Aktienkrus bröckelt sogar ein Tag vor der Hauptversammlung, sind die Investitionen in den Pflegeheimbetreiber für die langfristigen Anlegern so unattraktiv geworden ? AD-HOC Mitteilung folgt : 23.06.2009: Prüfung der Rechnungslegung der Curanum AG durch die BaFin

Prüfung der Rechnungslegung der Curanum AG durch die BaFin – Feststellung von Fehlern in den Konzernabschlüssen zum 31.12.2005 und zum 31.12.2006
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Curanum AG für die Geschäftsjahre 2005 sowie 2006 einer Prüfung nach §§ 37o Abs. 1, 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG unterzogen. Dabei hat sie ver-schiedene Fehler in der Rechungslegung festgestellt:
Im Konzernabschluss zum 31.12.2005 hat die BaFin – kurz zusammengefasst – folgende Fehler festgestellt: Die Bilanzposition Geschäfts- oder Firmenwert des Seniorenzentrums Hennef wurde um TEUR 716 zu hoch ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Zinsswaps, die ergebniswirksam in Höhe des beizulegenden Zeitwertes von TEUR 1.363 ausgewiesen hätten werden müssen, wurden nicht passiviert (Dies wurde bereits im Konzernabschluss 2006 korrigiert). Ferner wurden verschiedene Angaben im Konzernanhang nicht gemacht, die selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Im Konzernabschluss zum 31.12.2006 hat die BaFin – kurz zusammengefasst – folgenden Fehler festgestellt: Der Geschäfts- oder Firmenwert des Seniorenzentrums Hennef wurde um insgesamt TEUR 3.419 zu hoch ausgewiesen. Dies folgt allerdings zum Teil, nämlich in Höhe von TEUR 716, aus dem entsprechenden bereits im Konzernabschluss zum 31.12.2005 enthaltenen Fehler.
Durch zwei Bescheide vom 18.06.2009, der Curanum AG jeweils zugegangen am 19.06.2009, hat die BaFin gemäß § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG angeordnet, diese Fehler zu veröffentlichen. Die Curanum AG wird den durch die Bescheide auferlegten Verpflichtun-gen nachkommen und die von der BaFin festgestellten Fehler gemäß § 37q Abs. 2 WpHG veröffentlichen.
Für die Ertragslage der nachfolgenden Konzernabschlüsse haben die Fehler keinerlei Aus-wirkungen. In den Bilanzen der nachfolgenden Konzernabschlüsse müssen gemäß der Feh-lerfeststellungen der Geschäfts- und Firmenwert um TEUR 3.419 und dementsprechend das Eigenkapital in gleicher Höhe reduziert werden.
München, 19.6.2009
Der Vorstand
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