http://de.wikipedia.org/wiki/Wunderkerze
Eine Wunderkerze (Synonyme: Sternchenfeuer, Sprühkerze, Spritzkerze, Sternspritzer, Sternwerfer, Sternspucker, Sternsprüher, Sternensprüher, Sternenspritzer, Sternschneuzer, Sternlespeier (engl: sparkler, electric sparkler) ist ein Funken sprühender, stabförmiger Feuerwerkskörper, der in der Hand gehalten werden kann.
ine Wunderkerze besteht aus einem verkupferten Stahldraht, auf dem eine ca. 4 mm dicke Brennschicht aufgetragen ist, die als Oxidationsmittel Bariumnitrat enthält, welches das zugesetzte Aluminium- und Eisenpulver unter charakteristischem Funkensprühen verbrennt. Die Brenndauer beträgt dabei ca. 40 Sekunden. Als Bindemittel dienen hier Dextrin, Mehl oder Kartoffelstärke. Gebräuchliche Längen von Wunderkerzen sind 30, 40 und 70 cm sowie „Riesenwunderkerzen“ mit einer Länge von 1 m. Bei Wunderkerzen bis zu einer Länge von 30 cm handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (sogenanntes Kleinstfeuerwerk), welche das ganze Jahr über abgegeben werden dürfen und zwar auch an Personen unter 18 Jahren. Die europäische Norm EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ verbietet die Abgabe an Kinder unter 3 Jahren. [1] Die Wunderkerzen mit einer Länge von 40 cm (Brenndauer ca. 2 Minuten) und 70 cm (Brenndauer ca. 3,5 Minuten) gehören zu den Feuerwerkskörpern der Klasse T1, die ebenfalls ganzjährig abgegeben und verwendet werden dürfen, allerdings nur an und von Personen über 18 Jahren und nur für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen. Bei den Riesenwunderkerzen mit einer Länge von 1 m (Brenndauer ca. 5 Minuten) handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse II (sogenanntes Kleinfeuerwerk), die grundsätzlich nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahren abgegeben und nur am 31. Dezember / 1. Januar (Silvester) verwendet werden dürfen. Für eine Verwendung außerhalb dieses Zeitraums ist eine behördliche Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks in Form einer Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23 Absatz 1, 1. Halbsatz gemäß § 24 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erforderlich. Eine Ausbildung zum Pyrotechniker ist hier nicht erforderlich. Wunderkerzen können praktisch nicht ausgeblasen werden, sie eignen sich zum Beispiel zur Visualisierung der Flugbahnen von Bumerangs. |