Telekom Austria Quartalszahlen Q2: Solides Wachstum - Österreich bleibt Sorgenkind




23.07.25 10:40
Raiffeisen Bank International AG

Wien (www.aktiencheck.de) - Telekom Austria-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Manuel Stahl, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Telekom Austria AG (ISIN: AT0000720008, WKN: 588811, Ticker-Symbol: TA1, Wiener Börse-Symbol: TKA) unter die Lupe.

Die Telekom Austria habe im zweiten Quartal 2025 eine positive Umsatz- als auch Gewinnentwicklung verzeichnet, wobei das Geschäft in Österreich einmal mehr belastet habe. Der Gesamtjahresausblick sei bestätigt worden.

Die Telekom Austria habe gestern nach Börsenschluss ihre Zahlen für das abgelaufene zweite Quartal 2025 veröffentlicht. Der Umsatz sei im Jahresvergleich um solide 4,1 % auf EUR 1,37 Mrd. gestiegen und sei unter anderem von den deutlich höheren Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten gestützt worden, welche um 19,3 % auf EUR 201 Mio. zugelegt hätten. Das umsatzstärkere Dienstleistungsgeschäft habe sich mit einem Zuwachs von 1,8 % auf EUR 1,15 Mrd. ebenso positiv entwickelt. Auf regionaler Ebene hätten die internationalen Märkte einen beachtlichen Umsatzanstieg von 10,3 % erzielt, wobei sich die Gesamtumsätze in Österreich mit -1,1 % wie auch zuletzt negativ entwickelt hätten.

Das berichtete EBITDA sei um 3,4 % auf EUR 521 Mio. gestiegen, während es bereinigt um Einmaleffekte und der Restrukturierung um 0,8 % zurückgegangen sei. Die EBITDA-Marge habe sich gegenüber dem Vorjahresquartal von 38,3 % auf 38,0 % verringert.

Ausblick: Für das Geschäftsjahr 2025 werde weiterhin ein Umsatzanstieg von 2 % bis 3 % prognostiziert und auch die Investitionsausgaben (ohne Frequenzen und M&A) sollten sich nach wie vor auf rund EUR 800 Mio. belaufen.

Die letzte Empfehlung für die Telekom Austria-Aktie lautete "Halten", so Manuel Stahl, Analyst der Raiffeisen Bank International AG. (Analyse vom 23.07.2025)


Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

3. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Specialist oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager oder sonstiger Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (23.07.2025/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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