Regeneron Pharmaceuticals Aktie: Kaufgelegenheit




24.09.24 17:10
RBC Capital Markets

Toronto (www.aktiencheck.de) - Regeneron Pharmaceuticals-Aktienanalyse von RBC Capital Markets:

Hintergrund: RBC Capital reagiert auf die Entscheidung eines Gerichts im nördlichen Bezirk von West Virginia, das den Antrag von Regeneron Pharmaceuticals Inc. (ISIN: US75886F1075, WKN: 881535, Ticker-Symbol: RGO, NASDAQ-Symbol: REGN) auf eine einstweilige Verfügung gegen Amgen abgelehnt hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass Amgens biosimilarer Aflibercept-Produkt, Pavblu, nach der jüngsten FDA-Zulassung auf eigenes Risiko eingeführt werden könnte. RBC sieht in der negativen Reaktion des Marktes auf diese Entscheidung eine "übertriebene" Reaktion und bezeichnet dies als Kaufgelegenheit für Regeneron-Aktien. Das Kursziel von RBC liegt weiterhin bei 1.282 USD, und das "outperform"-Rating wird aufrechterhalten.

Wichtige Punkte des Urteils und der Marktentwicklung:

- Ablehnung des Antrags auf einstweilige Verfügung: Der Gerichtsbeschluss, der Regenerons Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt hat, deutet darauf hin, dass Amgen möglicherweise in der Lage sein könnte, sein biosimilares Aflibercept-Produkt, Pavblu, vorzeitig auf den Markt zu bringen. Dies könnte für Regenerons Medikament Eylea, das auf demselben Wirkstoff basiert, einen schnelleren Wettbewerb bedeuten, als ursprünglich erwartet.

- Unsicherheit über den Launch von Pavblu: Es bleibt unklar, ob Amgen Pavblu tatsächlich "auf eigenes Risiko" einführt. Ein solches Vorgehen könnte finanzielle Risiken für Amgen mit sich bringen, falls Regeneron in der Zukunft eine erfolgreiche rechtliche Anfechtung durchsetzt und Schadenersatz geltend macht. RBC merkt an, dass ein "Worst-Case-Szenario" für Regeneron eine sofortige Markteinführung von Pavblu wäre, gefolgt von weiteren Biosimilaren in den nächsten Jahren.

- Frühestmögliche Biosimilar-Markteinführung: RBC geht davon aus, dass selbst im schlimmsten Fall andere Biosimilare für Aflibercept nicht vor Anfang 2026 auf den Markt kommen dürften. Diese Verzögerung verschafft Regeneron Zeit, um sich strategisch auf den zukünftigen Wettbewerb vorzubereiten und potenzielle Verluste auszugleichen.

RBCs Einschätzung und Bewertung:

- Geringer Einfluss auf die langfristige Einschätzung: RBC sieht die Möglichkeit eines vorzeitigen Biosimilar-Starts zwar als "inkrementell negativ", merkt aber an, dass die Eylea-Franchise nicht der Kern ihrer optimistischen Bewertung von Regeneron ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen auch ohne die Umsätze von Eylea eine starke Wachstumsperspektive hat, die auf anderen Produkten und Innovationen basiert.

- Überzogene Marktreaktion: Laut RBC ist die anfängliche Marktreaktion auf den Gerichtsbeschluss "übertrieben". Sie sehen in dem Kursrückgang eine Kaufgelegenheit für Investoren. Das langfristige Wachstumspotenzial von Regeneron bleibt für RBC intakt, und das Unternehmen ist nach wie vor stark positioniert, insbesondere in Bereichen wie Immuntherapie, Onkologie und Augenheilkunde.

- Beibehaltung des "outperform"-Ratings: RBC hält an seinem "outperform"-Rating fest, was bedeutet, dass die Bank erwartet, dass die Regeneron-Aktie den breiteren Markt weiterhin übertreffen wird. Das Kursziel bleibt bei 1.282 USD, was eine erhebliche Aufwärtsmöglichkeit im Vergleich zum aktuellen Kurs signalisiert.

Fazit:

RBC sieht den Gerichtsbeschluss, der es Amgen ermöglicht, sein biosimilares Aflibercept-Produkt Pavblu möglicherweise früher auf den Markt zu bringen, als "inkrementell negativ", aber nicht als bedeutenden Faktor für die langfristige Bewertung von Regeneron. Die Eylea-Franchise wird von RBC nicht als Kernpunkt ihrer positiven Einschätzung gesehen, und die Analysten sind der Meinung, dass die Marktreaktion übertrieben ist. Daher sieht RBC den Kursrückgang als Kaufgelegenheit und behält sein "outperform"-Rating mit einem Kursziel von 1.282 USD bei. Anleger, die das Potenzial von Regeneron langfristig beurteilen, könnten diese Situation als Chance betrachten, in ein Unternehmen mit starken Wachstumsaussichten zu investieren. (Analyse vom 23.09.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.09.2024/ac/a/n)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.








 
 
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