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Die Experten von "SdK AktionärsNews" empfehlen bei der IXOS-Aktie (ISIN DE0005061501 / WKN 506150) abzuwarten.
Wie werde man die lästigen Aktionäre los? Diese Frage dürfte sich das IXOS-Management seit dem Ende letzten Jahres erfolgten und misslungenen Komplett-Übernahme-Versuch durch die kanadische Open Text Corp. öfter stellen.
Jetzt werde ein neuer Versuch gestartet. Wie das Unternehmen mitteile, solle auf der Anfang Januar stattfindenden Hauptversammlung über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Großaktionär Open Text abgestimmt werden. Den freien Aktionären werde eine Barabfindung von 9,32 Euro angeboten. Um die Entscheidungsfindung der renitenten Free-Float-Aktionäre zu beeinflussen, werde zudem in der am Mittwoch veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung die vollständige Einstellung der Börsennotierung der IXOS-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt gegeben.
Aktionäre sollten jetzt aber nichts überstürzen und in aller Ruhe abwarten. Zunächst müsse IXOS ein Bewertungsgutachten vorlegen, in dem der Abfindungspreis von 9,32 Euro plausibel begründet sei - sehr oft hätten in der Vergangenheit in anderen Fällen im Rahmen von Spruchstellenverfahren deutlich höhere Abfindungen durchgesetzt werden können. Auch das geplante Delisting sollte Anleger nicht erschrecken - bei einem Streubesitz in der Größenordnung der IXOS AG würden sich bestimmt Makler um die Notiz im Freiverkehr kümmern.
Insgesamt raten die Experten von "SdK AktionärsNews" daher bei der IXOS-Aktie abzuwarten.
Wie werde man die lästigen Aktionäre los? Diese Frage dürfte sich das IXOS-Management seit dem Ende letzten Jahres erfolgten und misslungenen Komplett-Übernahme-Versuch durch die kanadische Open Text Corp. öfter stellen.
Aktionäre sollten jetzt aber nichts überstürzen und in aller Ruhe abwarten. Zunächst müsse IXOS ein Bewertungsgutachten vorlegen, in dem der Abfindungspreis von 9,32 Euro plausibel begründet sei - sehr oft hätten in der Vergangenheit in anderen Fällen im Rahmen von Spruchstellenverfahren deutlich höhere Abfindungen durchgesetzt werden können. Auch das geplante Delisting sollte Anleger nicht erschrecken - bei einem Streubesitz in der Größenordnung der IXOS AG würden sich bestimmt Makler um die Notiz im Freiverkehr kümmern.
Insgesamt raten die Experten von "SdK AktionärsNews" daher bei der IXOS-Aktie abzuwarten.
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